Neckermann stellt Insolvenzantrag
Für Neckermann wird heute beim Amtsgericht Frankfurt ein Insolvenzantrag gestellt. Diesem Schritt voraus gingen seit dem 27. April 2012 intensive Verhandlungen zwischen Unternehmen, Arbeitnehmervertretern und
dem Eigentümer, aber auch mit anderen wesentlichen Geschäftspartnern, um die Restrukturierung des Unternehmens mit dem Ziel der weiteren E-Commerce-Ausrichtung umzusetzen.
Das Unternehmen hatte am 27. April 2012 über ein entsprechendes Konzept sowie über einen damit verbundenen, notwendigen Abbau von 1.380 Stellen informiert. Der Eigentümer des Unternehmens hatte seine Bereitschaft erklärt, als Teil einer Gesamtlösung weiter in die Zukunft des Unternehmens zu investieren. Zu dieser Gesamtlösung sollten auch wesentliche Geschäftspartner beitragen. Außerdem galt es, den Stellenabbau umzusetzen.
In den vergangenen Wochen konnten mit allen wesentlichen Geschäftspartnern konkrete Vereinbarungen erreicht werden.
Am Mittwoch, 18. Juli 2012, einigten sich Unternehmen, Betriebsräte und ver.di zudem auf einen Kompromiss, der in begrenztem Umfang Abfindungen und Transfergesellschaften enthielt. Die Geschäftsführung hatte einen Weg gefunden, die dazu notwendigen finanziellen Mittel aus dem am 27. April 2012 mit dem Gesellschafter verabschiedeten Businessplan in verschiedenen Tranchen bis zum ersten Quartal 2013 bereitzustellen. Auch in weiteren Punkten war eine Einigung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertretern erfolgt, die Verhandlungen waren damit weitgehend abgeschlossen.
Der Eigentümer des Unternehmens hält das Ergebnis dieser Verhandlungen nicht für tragfähig und wird keine weiteren Mittel für die Finanzierung zur Verfügung stellen. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen kann das Unternehmen in seiner bestehenden Form damit nicht fortgeführt werden.
Deshalb wurde heute ein Insolvenzantrag gestellt.
Die Geschäftsführung wird alles daran setzen, das laufende Geschäft auch im vorläufigen Insolvenzverfahren aufrechtzuerhalten und alle Möglichkeiten prüfen, die sich zur Fortführung des Geschäfts ergeben.
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