1 Million Euro Schadensersatz für den Verkauf von Nintendo-Adaptern

Der vor dem Landgericht München zu verhandelnde Fall geht in das Jahr 2009 zurück. Der Betreiber eines Webshops hatte sogenannte Slot-1 Karten veräußert. Die Käufer der Karten konnten mit diesen Karten den Kopierschutz bei der Nintendo DS umgehen und Kopien von DS-Spielen starten. Der Produzent der Spielkonsole Nintendo DS und Urheber der dazugehörigen Spiele ging gegen den Verkauf der Raubkopie-Adapter im Jahr 2009 gerichtlich vor und begehrte Unterlassung.

Hunderte von Spielen wurden von Nintendo angeboten, die ausschließlich auf speziellen, nur für die Nintendo DS passenden Speichermedien produziert wurden. Die Karten waren auf dem Markt nicht verfügbar und wurden einzig von Nintendo hergestellt. Kein anderes Gerät konnte diese Karten abspielen.

Die Richter  des Landgericht München gaben mit dem  Urteil vom 14.10.2009 – Az.: 21 O 22196/08 dem Kläger Recht.

Die Begründung
: Der Verkauf der identisch imitierten Adapter verletzten die Urheberrechte des Klägers.
Bei der speziellen Formatierung der Nintendo DS-Karten handle es sich um wirkungsvolle technische Schutzmaßnahmen im Sinne des § 95 a UrhG. Dieser Schutz diene den Werken und Leistungen der Rechteinhaber. Der Begriff „technische Maßnahme“ sei dabei weit zu fassen und schließe durchgängig alle Maßnahmen ein, die im normalen Betrieb dazu dienten, Nutzungsoptionen einzugrenzen.

Da die Adapter des Beklagten primär produziert worden seien, um die Umgehung dieser technischen Maßnahmen zu gestatten, sei der Absatz dieser Erzeugnisse ungesetzlich.

Das Landgericht München I entschied damals in einem sogenannten Grundurteil, dass diese nicht mehr veräußert werden dürfen. Zusätzlich müsse der Internet-Händler Auskunft über die Anzahl der verkauften Karten, den generierten Umsatz und über Erzeuger, Lieferanten und/oder andere Vorbesitzer der Slot-1 Karten Auskunft geben.

Mit dem Urteil vom 20.Juni 2012 (Az.: 21 O 22196/98) entschied das Landgericht München I jetzt über die Höhe des Schadensersatzes in einem sogenannten Endurteil. Die Richter befanden, dass der Webshop-Betreiber 1 Million Euro Schadensersatz leisten müsse. Internet-Händler sollten auch ähnliche Karten nicht verkaufen, da sie dann ebenso hohen Schadenersatzforderungen seitens der Hersteller von Konsolen gegenüber stünden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Berufung dagegen eingelegt wird ist noch nicht klar.