Gericht kippt Amazon Prime Preiserhöhung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 30. Oktober 2025 die Preisanpassungsklausel von Amazon Prime für unwirksam erklärt. Damit erleidet der Online-Händler Amazon eine weitere juristische Niederlage im Rechtsstreit um die Preiserhöhung von 2022. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die einseitige Anhebung der Prime-Gebühren geklagt und gewann nun auch in zweiter Instanz.

Gericht kippt Amazon Prime Preiserhöhung
Gericht kippt Amazon Prime Preiserhöhung

Amazon Prime Preiserhöhung ohne Kundenzustimmung

Im September 2022 erhöhte Amazon die Mitgliedsbeiträge für Prime deutlich. Seither zahlen Kunden bei jährlicher Abrechnung 89,90 Euro statt zuvor 69 Euro. Bei monatlicher Zahlung stieg der Preis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um bis zu 30 Prozent.

Das Unternehmen begründete die Amazon Prime Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten aufgrund von Inflation und berief sich auf eine Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen. Diese Klausel räumte dem Konzern das Recht ein, die Mitgliedsgebühr nach eigenem Ermessen und sachlich gerechtfertigten Kriterien anzupassen, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen.

Oberlandesgericht bestätigt Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel

Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Leitung des Vorsitzenden Richters Schüttpelz wies die Berufung von Amazon zurück und bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Januar 2025. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht die Klausel für unzulässig erklärt.

Das Gericht führte in seiner Begründung aus, dass die Preisanpassungsklausel Amazon ein einseitiges Preisanpassungsrecht ohne ausreichend transparente Kriterien einräume. Die Regelungen benachteiligten Verbraucher unangemessen und seien intransparent. Der Kunde könne die Änderung lediglich durch Kündigung ablehnen, was keine einvernehmliche Vertragsänderung darstelle.

Gericht sieht keine Notwendigkeit für Preisanpassungsrecht

Die Richter betonten, dass für ein Preisanpassungsrecht kein Bedürfnis bestehe, weil Amazon den Vertrag jederzeit kurzfristig kündigen könne. Die Vielzahl der unter Amazon Prime angebotenen Dienstleistungen lasse eine Überprüfung, in welchem Teilbereich Kostensteigerungen stattgefunden hätten und möglicherweise durch Einsparungen in anderen Bereichen aufgefangen würden, praktisch unmöglich erscheinen.

Verbraucherzentrale plant Sammelklage

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, kommentierte das Urteil mit klaren Worten: Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei unzulässig. Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen.

Die Verbraucherzentrale NRW plant nun wegen der Amazon Prime Preiserhöhung eine Sammelklage gegen Amazon, um die zu viel gezahlten Beträge für Verbraucher kollektiv zurückzufordern. Die Klage ist bisher noch nicht eingereicht, erst danach können sich Betroffene im Klageregister eintragen.

Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge

Verbraucher können Amazon bereits jetzt unter Bezugnahme auf das aktuelle Urteil zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Bei jährlicher Zahlung haben Kunden bislang insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28 Euro. Angesichts der hohen Anzahl an Prime-Kunden in Deutschland könnte es für Amazon um Erstattungen im dreistelligen Millionenbereich gehen.

Amazon kündigt Prüfung des Urteils an

Amazon reagierte zurückhaltend auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Das Unternehmen kündigte an, das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen zu wollen. Amazon betonte, man habe Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen der Prime-Gebühr informiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Senat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat. Amazon könnte somit noch vor dem höchsten deutschen Zivilgericht in Karlsruhe gegen die Entscheidung vorgehen.

Rechtliche Einordnung der Amazon Prime Preiserhöhung

Die gerichtliche Entscheidung macht deutlich, dass Unternehmen bei laufenden Verträgen nicht einfach einseitig Preiserhöhungen vornehmen dürfen. Die Verbraucherzentrale sieht in dem Urteil ein wichtiges Signal für Verbraucher: Kunden dürfen auf faire und transparente Vertragsbedingungen vertrauen, so Wolfgang Schuldzinski.

Das Gericht stellte klar, dass es Amazon unbenommen gewesen wäre, die Prime-Abonnements zu kündigen und neue Abos nur zu höheren Preisen anzubieten. Diesen Weg hatte das Unternehmen jedoch nicht gewählt. Stattdessen nutzte Amazon die Preisanpassungsklausel für die Amazon Prime Preiserhöhung, die nun für unwirksam erklärt wurde.

Folgen für Prime-Kunden in Deutschland

Die Entscheidung betrifft Millionen Prime-Mitglieder in Deutschland. Experten gingen im Jahr 2019 davon aus, dass in Deutschland etwa 17 Millionen Menschen Mitglied von Amazon Prime waren. Aktuellere Zahlen zeigen, dass knapp die Hälfte der deutschen Haushalte Zugang zu Prime haben.

Betroffene Kunden, die zum Zeitpunkt der Amazon Prime Preiserhöhung im September 2022 bereits eine Prime-Mitgliedschaft hatten und im Anschluss den erhöhten Preis zahlten, können sich der geplanten Sammelklage kostenfrei anschließen, sobald die Verbraucherzentrale NRW die Klage eingereicht und das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat.

Ausblick auf das weitere Verfahren

Ob das Urteil Bestand haben wird, entscheidet möglicherweise der Bundesgerichtshof, falls Amazon Revision einlegt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung können noch Monate oder Jahre vergehen. Die Verbraucherzentrale NRW bereitet sich derweil auf die Sammelklage vor und informiert Betroffene über einen Newsletter, sobald das Klageregister eröffnet ist.

Die Amazon Prime Preiserhöhung bleibt somit ein Präzedenzfall für die Frage, wie weit Unternehmen bei der Anpassung von Preisen in laufenden Verträgen gehen dürfen und welche Rechte Verbrauchern zustehen.

Faktenbox

Amazon Prime Preiserhöhung
Gericht Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 30.10.2025)
Kläger Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Unterlassungsklage)
Preiserhöhung Monatlich: 7,99 € → 8,99 € (+12,5 %)
Jährlich: 69,00 € → 89,90 € (+30,4 %)
Begründung (laut Amazon) Gestiegene Kosten (Inflation)
Entscheidung Klausel für unwirksam erklärt; Urteil noch nicht rechtskräftig (Revision zugelassen)
Folgen Verbraucher können Rückzahlung verlangen; Sammelklage geplant