Kinderschutz online: EU-Kommission legt neue Leitlinien vor
Am 13. Mai 2025 hat die Europäische Kommission neue Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen im Internet vorgestellt. Ziel der „Commission guidelines on measures to ensure a high level of privacy, safety and security for minors online“ ist es, Plattformen klare Vorgaben zur Umsetzung des Kinderschutz online zu geben. Die Leitlinien wurden im Rahmen des Digital Services Act (DSA) veröffentlicht und sollen vor allem Anbieter großer Plattformen zu einem hohen Schutzstandard verpflichten.
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Verbraucherschützer mahnen Verbesserungen an
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt grundsätzlich die Initiative der Kommission, sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. In einer Stellungnahme vom 3. Juni 2025 weist der vzbv darauf hin, dass Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besonders anfällig für manipulative Inhalte und riskante Designs seien. Viele Plattformen nutzen sogenannte „Hyper-Engaging Dark Patterns“, wie endloses Scrollen, automatische Wiedergabe oder Gamification-Elemente, die speziell auf die emotionale Ansprechbarkeit von Minderjährigen abzielen. Dies fördert problematische Nutzungsmuster bis hin zu suchtartigem Verhalten.
Altersverifikation allein reicht nicht aus
Ein zentraler Punkt der Kritik betrifft die Altersverifikation. Zwar könne die Altersprüfung helfen, riskante Inhalte besser abzusichern, sie sei jedoch technisch leicht zu umgehen und könne den Datenschutz gefährden. Der vzbv fordert daher, dass Plattformen von vornherein kindgerechte Standardeinstellungen und benutzerfreundliche Oberflächen anbieten. Altersverifikation solle nur dort zum Einsatz kommen, wo bestimmte Funktionen höhere Risiken bergen.
Manipulative Designs verbieten, Datenschutz stärken
Ein weiterer Schwerpunkt der Empfehlungen für Kinderschutz online betrifft das Design von Benutzeroberflächen. Plattformen sollen vollständig auf manipulative Designelemente verzichten, die Kinder zu ungewolltem Datenpreisgeben oder Käufen verleiten. Funktionen zum Löschen eigener Inhalte und Konten müssten leicht auffindbar und einfach nutzbar sein. Der vzbv fordert zudem, das Recht auf Vergessenwerden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) speziell für Minderjährige stärker zu betonen.
Empfehlungssysteme ohne Verhaltensdaten
Besonders kritisch sieht der vzbv den Einsatz von algorithmischen Empfehlungssystemen, die auf dem Verhalten der Nutzer basieren. Diese Systeme bevorzugen oft Inhalte, die maximale Aufmerksamkeit erzeugen, und könnten dadurch Kinder verstärkt mit extremen, verstörenden oder altersunangemessenen Inhalten konfrontieren. Stattdessen sollten nur ausdrücklich von den Nutzern angegebene Interessen für Empfehlungen berücksichtigt werden. Eine Erhebung von Verhaltensdaten solle bei Minderjährigen vollständig ausgeschlossen werden.
Schutz vor finanzieller Ausbeutung
Auch beim Thema kommerzielle Praktiken sieht der vzbv Nachholbedarf. Minderjährige verfügten oft nicht über ausreichende Finanzkompetenz, um In-App-Käufe oder wiederkehrende Zahlungen zu überblicken. Standardmäßige Ausgabebeschränkungen und die Deaktivierung von In-Game-Käufen sollten deshalb verpflichtend vorgegeben werden.
Moderation und Meldewege vereinfachen
Zum Schutz vor Missbrauch von Bild- und Videomaterial schlägt der vzbv technische Schutzmaßnahmen wie Screenshot-Blocker und automatische Unschärfefilter vor. Gleichzeitig sollten Meldesysteme für problematische Inhalte maximal zwei Klicks entfernt und deutlich gekennzeichnet sein.
Kinderschutz online – Ausblick
Die Konsultationsphase zu den Leitlinien läuft derzeit. Die Vorschläge des vzbv zeigen, dass der Schutz von Minderjährigen im Internet weiterhin komplexe Herausforderungen mit sich bringt. Klar ist jedoch: Kinderschutz online erfordert nicht nur technische Maßnahmen, sondern auch ein grundlegendes Umdenken beim Design und der Geschäftsmodelllogik vieler Plattformen.
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