EU ermittelt wegen mangelndem Kinderschutz auf Pornoseiten

DSA-Verfahren gegen große Plattformen wie Pornhub, Stripchat und XVideos eingeleitet

Die Europäische Kommission hat wegen möglicher Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) ein förmliches Verfahren gegen mehrere bekannte Plattformen der Erwachsenenunterhaltung eingeleitet – darunter Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf unzureichenden Maßnahmen zum Kinderschutz auf Pornoseiten. Parallel dazu gehen nationale Behörden gegen kleinere Anbieter vor.

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EU ermittelt wegen mangelndem Kinderschutz auf Pornoseiten

Konkret wird den Plattformen vorgeworfen, keine effektiven Instrumente zur Altersverifikation einzusetzen und die Risiken für Minderjährige beim Zugang zu Inhalten für Erwachsene nicht ausreichend zu bewerten oder zu mindern.

EU-Kommission: „Online-Raum muss für Kinder sicher sein“

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, betonte: „Unsere Priorität ist es, Minderjährige zu schützen und ihnen eine sichere Online-Nutzung zu ermöglichen.“ Die Rechte und das Wohl von Kindern stehen laut DSA im Zentrum der Anforderungen an Online-Plattformen.

Wird ein Verstoß nachgewiesen, können den Anbietern einschneidende Maßnahmen drohen – darunter einstweilige Anordnungen oder formale Nichteinhaltungsbeschlüsse. Ziel ist ein einheitlicher, strenger Kinderschutz auf Pornoseiten und in digitalen Räumen.

Koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene

Während die EU-Kommission die großen Plattformen direkt überwacht, sind kleinere Anbieter der Erwachsenenunterhaltung Gegenstand koordinierter Maßnahmen durch nationale Aufsichtsbehörden. So soll sichergestellt werden, dass der Kinderschutz im gesamten EU-Raum einheitlich und effektiv umgesetzt wird.

Status von Stripchat geändert

Bemerkenswert: Stripchat wurde offiziell nicht mehr als „sehr große Online-Plattform“ eingestuft, da die Nutzerzahlen in der EU unter dem Schwellenwert lagen. Die Sonderpflichten entfallen vier Monate nach dieser Neubewertung.

Nächste Schritte im Verfahren

Die Kommission plant nun eine vertiefte Untersuchung. Dazu gehören zusätzliche Auskunftsersuchen, Interviews und ggf. Inspektionen. Die Plattformen können im Verlauf des Verfahrens verbindliche Maßnahmen zum besseren Schutz von Minderjährigen anbieten.

Frank
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