eBay-Verkäufer: Neue Funktionen und rechtliche Änderungen im Mai 2025

Im Mai 2025 erwartet gewerbliche eBay-Verkäufer auf eine Reihe wichtiger Neuerungen. Neben einer vereinfachten Abwicklung von Versandetiketten für Deutsche-Post-Sendungen mit dem eBay-Guthaben treten auch neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, insbesondere im Zusammenhang mit dem European Accessibility Act (EAA). Darüber hinaus stellt eBay einen neuen Online-Leitfaden zur Verfügung, der Verkäufer bei der Einhaltung rechtlicher Anforderungen unterstützt.

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eBay-Verkäufer: Neue Funktionen und rechtliche Änderungen im Mai 2025

Versandetiketten der Deutschen Post ab Mitte Mai mit eBay-Guthaben bezahlbar

Ab Mitte Mai 2025 können gewerbliche eBay-Verkäufer Versandetiketten der Deutschen Post direkt mit ihrem eBay-Guthaben bezahlen. Bisher war dies nur für Versanddienstleister wie DHL und Hermes möglich. Diese Neuerung ermöglicht es Verkäufern, ihre Einnahmen auf eBay unmittelbar für den Kauf von Versandetiketten zu nutzen. Sollte das Guthaben nicht ausreichen, kann der verbleibende Betrag wie bisher per PayPal beglichen werden.

Ein wesentlicher Vorteil dieser Integration ist die automatische Einbindung der Basis-Sendungsverfolgung bei Briefsendungen über die Deutsche Post. Käufer erhalten somit automatisch die Information, dass eine Sendung unterwegs ist. Darüber hinaus greift bei Verlust auf dem Postweg ein eBay-Verkäuferschutz mit einer Absicherung von bis zu 20 Euro je Sendung.

Neuer Online-Leitfaden zu Gesetzen und Vorschriften

Für gewerbliche eBay-Verkäufer ist es oftmals schwierig, alle relevanten gesetzlichen Regelungen im Blick zu behalten. Um hier Unterstützung zu bieten, stellt eBay ab sofort einen Online-Leitfaden zur Verfügung. Dieser gibt einen strukturierten Überblick über relevante Gesetze und Verordnungen, die für den Verkauf auf dem Marktplatz von Bedeutung sind.

Nutzer können ihren Standort und das Versandziel angeben, um individuelle rechtliche Anforderungen zu ermitteln. Ziel ist es, Verkäufer in die Lage zu versetzen, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie den geltenden Vorschriften entsprechen und weiterhin uneingeschränkt sichtbar bleiben.

Neue Anforderungen durch den European Accessibility Act (EAA)

Ab dem 28. Juni 2025 treten neue Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Ziel dieser EU-Richtlinie ist es, Produkte und Dienstleistungen barrierefreier zu gestalten. Betroffen sind insbesondere gewerbliche Verkäufer, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher innerhalb der EU anbieten.

Eine Ausnahme besteht für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Diese Unternehmen sind von dienstleistungsbezogenen Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, müssen jedoch produktbezogene Anforderungen weiterhin erfüllen.

Die betroffenen Verkäufer müssen:

    1. Eine Barrierefreiheitserklärung hinterlegen, in der beschrieben wird, wie die angebotenen Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sind.
    2. Barrierefreiheitsinformationen in ihren Angeboten ergänzen, sofern diese von Herstellern oder Lieferanten bereitgestellt wurden.
    3. Sicherstellen, dass bestimmte Produktinformationen – etwa der Herstellername – in barrierefreiem Format bereitgestellt werden, wie es auch die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) verlangt.

Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können in der EU zeitweise ausgeblendet werden, bis die fehlenden Informationen ergänzt wurden. Eine rechtliche Beratung durch eBay erfolgt nicht; Verkäufer sollten daher im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

Änderungen auf internationalen eBay-Websites

Neben den Änderungen auf dem deutschen Marktplatz gibt es für eBay-Verkäufer auch Anpassungen auf internationalen eBay-Websites wie eBay.com (USA) und eBay.co.uk (Vereinigtes Königreich). Verkäufer, die international tätig sind, sollten sich über die jeweiligen Regelungen der Zielmärkte informieren.

Frank