Neue DHL-Regelung: „Retoure Unverpackt“ an Packstationen nur noch mit vorheriger Auswahl möglich
Seit dem 5. Mai 2025 hat DHL die Bedingungen für die Rückgabe von „Retoure Unverpackt“-Sendungen über Packstationen geändert. Kunden müssen nun im Rückgabeprozess explizit die Option „Abgabe an Packstation“ wählen. Andernfalls wird die Annahme der Sendung an der Packstation verweigert.
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Hintergrund der Änderung
Die „Retoure Unverpackt“ ermöglicht es Kunden, Artikel ohne eigene Verpackung und ohne ausgedrucktes Etikett zurückzusenden. Dabei wird lediglich ein QR-Code benötigt, den der Kunde bei der Rückgabe vorzeigt. DHL-Mitarbeiter verpacken die Ware dann vor Ort und versehen sie mit einem Retourenlabel.
Mit der neuen Regelung stellt DHL sicher, dass die Rückgabeoption korrekt ausgewählt wird, um den logistischen Ablauf zu optimieren und Missverständnisse zu vermeiden.
Was Kunden beachten sollten
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- Auswahl im Rückgabeprozess: Beim Initiieren der Rücksendung muss die Option „Abgabe an Packstation“ gewählt werden. Wird stattdessen „Abgabe in Postfiliale oder DHL Paketshop“ ausgewählt, ist eine Rückgabe über die Packstation nicht möglich.
- Hinweis bei falscher Auswahl: Versucht ein Kunde dennoch, die Sendung an einer Packstation abzugeben, erscheint auf dem Display der Packstation oder in der DHL-App ein Hinweis, dass die Retoure nur in einer Filiale oder einem Paketshop abgegeben werden kann.
- Keine spontane Änderung möglich: Ein nachträglicher Wechsel der Rückgabeoption ist nicht vorgesehen. Kunden sollten daher bereits bei der Auswahl der Rückgabeart darauf achten, die passende Option zu wählen.
Mögliche Gründe für die Anpassung
DHL hat keine offiziellen Gründe für die Änderung genannt. Es wird jedoch vermutet, dass die Anpassung im Zusammenhang mit Tests von Versandhändlern steht, bei denen verschiedene Rückgabeoptionen unterschiedlich bepreist werden. Durch die klare Zuordnung der Rückgabeart sollen solche Tests nicht verfälscht werden.
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