Inflationsrate in Deutschland im April 2025 leicht rückläufig bei 2,1 Prozent

Im April 2025 beträgt die Inflationsrate in Deutschland voraussichtlich +2,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Dies geht aus den vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. Die Berechnung basiert auf dem Verbraucherpreisindex (VPI), der die Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs misst. Gegenüber dem Vormonat März steigen die Verbraucherpreise um 0,4 Prozent.

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Inflationsrate in Deutschland im April 2025 leicht rückläufig bei 2,1 Prozent

Kerninflation bei 2,9 Prozent

Die sogenannte Kerninflation, bei der Nahrungsmittel und Energie aus der Berechnung der Inflationsrate herausgenommen werden, liegt im April 2025 voraussichtlich bei +2,9 Prozent. Damit bleibt sie stabil gegenüber dem Januar und deutlich über der allgemeinen Teuerungsrate. Dies zeigt, dass insbesondere andere Konsumgüter und Dienstleistungen für den Preisauftrieb verantwortlich sind.

Entwicklung ausgewählter Gütergruppen

Die Preisentwicklung einzelner Gütergruppen verläuft weiterhin unterschiedlich. Dienstleistungen, die mit 503,36 Promille einen Großteil der Ausgaben ausmachen, verteuern sich im Jahresvergleich um 3,9 Prozent. Waren insgesamt steigen lediglich um 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Ein starker Preisrückgang ist bei Energie zu beobachten. Haushaltsenergie und Kraftstoffe werden um 5,4 Prozent günstiger angeboten als im April 2024. Auch gegenüber März setzt sich der Rückgang fort. Nahrungsmittel hingegen verteuern sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Prozent, was auf ein weiterhin angespanntes Preisniveau in diesem Bereich hindeutet.

Harmonisierter Verbraucherpreisindex leicht höher

Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI), der auf EU-Ebene vergleichbar ist und für geldpolitische Zwecke der Europäischen Zentralbank herangezogen wird, liegt im April 2025 voraussichtlich bei +2,2 Prozent im Jahresvergleich und +0,5 Prozent zum Vormonat. Die Abweichungen zum VPI erklären sich unter anderem durch unterschiedliche Gewichtungen sowie methodische Unterschiede, etwa bei der Berücksichtigung selbstgenutzten Wohneigentums und Rundfunkgebühren.

Persönliche Inflationsrate individuell berechenbar

Das Statistische Bundesamt bietet weiterhin einen persönlichen Inflationsrechner an. Dieser ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre individuelle Teuerungsrate anhand ihrer tatsächlichen Konsumausgaben zu berechnen. Dabei können beispielsweise Ausgaben für Wohnen, Verkehr oder Lebensmittel spezifisch angepasst werden, um ein personalisiertes Ergebnis zu erhalten.