Digital Markets Act: Jahresbericht der EU-Kommission über das Gesetz über digitale Märkte veröffentlicht
Die EU-Kommission hat ihren zweiten Jahresbericht über das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) veröffentlicht. Im Jahr 2024 ist die Umsetzung des Digital Markets Act (DMA) in eine entscheidende Phase eingetreten. Die Europäische Kommission intensivierte ihre Aufsicht über sogenannte „Gatekeeper“ – große digitale Plattformen mit marktbeherrschender Stellung – und leitete mehrere Untersuchungen zur Einhaltung der neuen Regelungen ein.
Inhaltsverzeichnis

Ziel des Digital Markets Act ist es, fairere und wettbewerbsfähigere digitale Märkte in der Europäischen Union zu schaffen, insbesondere durch die Regulierung der Aktivitäten dominanter Online-Plattformen wie Alphabet, Amazon, Apple, Meta, Microsoft und neuerdings auch Booking.
Neue Gatekeeper und Marktabklärungen
Im Mai 2024 wurde Booking für seine Vermittlungsplattform Booking.com als Gatekeeper benannt. Apple wurde im April für sein Betriebssystem iPadOS ebenfalls ergänzt. Damit steigt die Zahl der benannten Gatekeeper auf sieben Unternehmen mit insgesamt 24 Kernplattformdiensten.
Gleichzeitig wurden mehrere Unternehmen – darunter ByteDance (TikTok Ads), X (ehemals Twitter) und Microsoft – nach eingehenden Untersuchungen von einer Gatekeeper-Benennung ausgenommen.
Untersuchungen zur Nichteinhaltung: Fokus auf Apple, Meta und Alphabet
Die Kommission leitete sechs Verfahren wegen möglicher Nichteinhaltungen ein – drei davon betreffen Alphabet, Apple und Meta. Zwei Verfahren führten bereits zu vorläufigen Feststellungen.
Meta steht wegen seines „Zahl-oder-Zustimmungs“-Modells im Fokus, das den Nutzern eine echte Wahlmöglichkeit zur Datennutzung verwehren könnte. Apple sieht sich Kritik gegenüber, da Nutzer Schwierigkeiten haben könnten, Standard-Apps zu wechseln oder hauseigene Anwendungen zu deinstallieren. Alphabet wiederum wurde verdächtigt, eigene Inhalte bei Google-Suchanfragen zu bevorzugen – ein möglicher Verstoß gegen das Verbot der Selbstbevorzugung.
Fortschritte bei Datenportabilität und Interoperabilität
Alle Gatekeeper haben 2024 Maßnahmen zur Verbesserung der Datenportabilität eingeführt. Nutzer sollen ihre Daten einfacher übertragen und Dritten zugänglich machen können.
Zusätzlich wurde Apple verpflichtet, Interoperabilität bei Geräten und Diensten zu ermöglichen – etwa durch die Öffnung von iOS-Funktionalitäten für Drittanbieter. Auch Meta muss Interoperabilität zwischen WhatsApp, Messenger und konkurrierenden Messaging-Diensten sicherstellen.
Wahlfreiheit in App-Ökosystemen
Apple und Alphabet wurden auch auf die Verpflichtung hingewiesen, alternative App-Stores und direkte App-Downloads auf iOS bzw. Android zuzulassen. Apple führte zwar alternative App-Stores ein, verlangt aber eine Core Technology Fee von 0,50 Euro pro App-Installation – ein Modell, das derzeit von der Kommission geprüft wird.
Transparenz bei Übernahmen
Gatekeeper sind verpflichtet, sämtliche geplanten Übernahmen im digitalen Sektor zu melden. 2024 gingen 15 solcher Meldungen ein, darunter sogenannte „Acqui-Hirings“ – Personalübernahmen ohne formale Unternehmensübernahme.
Verbraucherschutz und Profiling
Gemäß Artikel 15 DMA mussten alle Gatekeeper bis März 2024 detaillierte und geprüfte Berichte über ihr Nutzerprofiling einreichen. Die Europäische Kommission übermittelte diese Berichte auch an den Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB), der etwa Meta wegen unzureichender Einwilligungspraxis rügte.
Kooperation mit nationalen Behörden
2024 intensivierte sich auch die Zusammenarbeit mit nationalen Wettbewerbs- und Datenschutzbehörden. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten tauschten sich über anhängige Verfahren aus und koordinierten ihre Maßnahmen zur Durchsetzung des Digital Markets Act.
Rolle der High-Level-Gruppe
Die High-Level-Gruppe für den DMA tagte mehrfach zu den Themen Daten, Interoperabilität und Künstliche Intelligenz. Ein besonderer Fokus lag auf der Schnittstelle zwischen DMA, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen KI-Rechtsrahmen der EU.
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