TCO-Verordnung: Bundesnetzagentur legt Transparenzbericht 2024 zu terroristischen Online-Inhalten vor

Die Bundesnetzagentur hat gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt die Transparenzberichte für das Jahr 2024 zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte veröffentlicht. Ziel der Berichte ist es, die Umsetzung der europäischen Verordnung über terroristische Online-Inhalte (TCO-Verordnung) transparent darzustellen und die Maßnahmen der beteiligten Behörden zu dokumentieren.

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TCO-Verordnung: Bundesnetzagentur legt Transparenzbericht

Im Jahr 2024 ordnete das Bundeskriminalamt insgesamt 482 Mal die Entfernung terroristischer Inhalte bei Hostingdiensten an. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 249 Entfernungsanordnungen ausgesprochen wurden, bedeutet dies fast eine Verdopplung.

Zunehmende Beteiligung ausländischer Behörden

Auch die Zusammenarbeit mit Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten intensivierte sich. Insgesamt elf Entfernungsanordnungen aus dem Ausland wurden an deutsche Hostinganbieter übermittelt – neun mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg steht im Zusammenhang mit einer verstärkten Aktivität europäischer Stellen bei der Umsetzung der TCO-Verordnung. Gleichzeitig richteten sich die meisten Anordnungen an im Ausland ansässige Hostingdienste.

Keine Bußgelder notwendig

Kommt ein Hostinganbieter einer Entfernungsanordnung nicht fristgerecht nach, kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeldverfahren einleiten. Im Jahr 2024 war dies jedoch in keinem einzigen Fall erforderlich.

Maßnahmen der Unternehmen zeigen Wirkung

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TCO-Verordnung: Bundesnetzagentur legt Transparenzbericht 2024 zu terroristischen Online-Inhalten vor

Neben Entfernungsanordnungen sind Hostingdienste gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung terroristischer Inhalte zu verhindern. Die Bundesnetzagentur prüft die Wirksamkeit dieser Maßnahmen regelmäßig.

Im Jahr 2024 wurden infolge solcher Vorkehrungen 16.771 Inhalte von deutschen Hostingdiensten entfernt. Gleichzeitig gingen 141 Beschwerden von Nutzern ein, die eine unrechtmäßige Entfernung ihrer Inhalte geltend machten. In 20 Fällen wurden diese Inhalte nach Prüfung wiederhergestellt.

Ziel der TCO-Verordnung

Die TCO-Verordnung wurde eingeführt, um Hostingdienste vor dem Missbrauch durch terroristische Gruppen zu schützen und einen einheitlichen Standard innerhalb der EU zu etablieren. Sie leistet damit einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und sorgt für koordinierte Maßnahmen gegen extremistische Inhalte im Netz.

Weitere Informationen und die vollständigen Berichte sind auf den Webseiten der Bundesnetzagentur und des Bundeskriminalamts abrufbar.

Frank