Nachsendeauftrag und Rundfunkbeitrag: Verbraucherzentrale warnt vor kostenpflichtigen Services

Immer mehr Verbraucher melden sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, weil sie unerwartete Rechnungen für Dienstleistungen wie Nachsendeauftrag und Rundfunkbeitrag erhalten haben, die eigentlich kostenlos oder deutlich günstiger über offizielle Stellen erhältlich sind. Besonders häufig betroffen sind die Webseiten post-nachsenden.de und dein-rundfunkbeitrag.de. Diese Seiten vermitteln fälschlicherweise den Eindruck, offizielle Angebote der Deutschen Post oder des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu sein.

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Nachsendeauftrag und Rundfunkbeitrag: Verbraucherzentrale warnt vor kostenpflichtigen Services

Betreiber mit Sitz in Dubai

Hinter beiden Webseiten steht die Firma „Digitaler Post Service – FZCO“ mit Sitz in Dubai. Die angebotenen Leistungen sind oft entweder nutzlos oder erheblich teurer als bei den zuständigen offiziellen Stellen. Laut der Verbraucherzentrale wird etwa beim Nachsendeauftrag keine eigene Dienstleistung erbracht. Vielmehr wird lediglich ein Antrag an die Deutsche Post weitergeleitet – eine Aufgabe, die jeder Verbraucher auch selbst kostenlos auf der offiziellen Seite durchführen kann.

Irreführendes Auftreten und keine Hinweise auf Kosten

Eine Verbraucherin schildert ihren Fall: Sie wollte im März über dein-rundfunkbeitrag.de ihre Bankverbindung ändern. Die Seite erschien ihr offiziell, Hinweise auf mögliche Kosten fehlten. Kurz nach dem Absenden der Daten erhielt sie per E-Mail eine Rechnung über 39,95 Euro. Erst im Nachhinein stellte sie fest, dass die Änderung auf der echten Website des Beitragsservices kostenlos möglich gewesen wäre.

So erkennen Verbraucher zweifelhafte Anbieter

Die Verbraucherzentrale rät, stets einen Blick ins Impressum zu werfen. Dort müssen seriöse Anbieter den Firmennamen und die Adresse nennen. Wenn sich die Firma im Ausland befindet oder der Name nicht zur erwarteten Institution passt, sollte man vorsichtig sein. Besonders dubios wird es, wenn auf der Seite keine klare Preisangabe erfolgt oder wenn der Nutzer angeblich auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

Zudem empfiehlt sich ein Blick auf die Webseiten der eigenen Gemeinde oder der zuständigen Behörde. In vielen Fällen lassen sich notwendige Änderungen oder Anträge direkt und kostenfrei online erledigen.

Tipps zur Reaktion bei ungewollter Zahlungspflicht

Wer eine Rechnung oder gar eine Mahnung von einem solchen Anbieter für einen Nachsendeauftrag oder Rundfunkbeitrag erhält, sollte nicht vorschnell zahlen. Die Verbraucherzentrale stellt für diese Fälle einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem sich Verbraucher gegen unberechtigte Forderungen wehren können. Auch wenn im Bestellprozess vermeintlich auf das Widerrufsrecht verzichtet wurde, kann man sich gegen die Zahlungspflicht zur Wehr setzen.

Frank