Strengere EU-Regeln für Spielzeuge: Mehr Schutz beim Onlinekauf
Die EU hat neue Vorschriften zur Spielzeugsicherheit beschlossen, mit besonderem Augenmerk auf den Onlinehandel. Ziel ist es, die hohe Zahl unsicherer Spielzeuge – vor allem aus Nicht-EU-Ländern und Internetplattformen – deutlich zu senken. Digitale Produktpässe, schärfere Kontrollen und klar definierte Pflichten für Online-Marktplätze sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser schützen.
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Onlinehandel als Risikofaktor im Fokus
Ein erheblicher Anteil unsicherer Spielzeuge gelangt über digitale Marktplätze in den europäischen Binnenmarkt. Die neue Spielzeugverordnung reagiert auf diese Entwicklung und verpflichtet Onlineplattformen, mehr Verantwortung für die Sicherheit der angebotenen Produkte zu übernehmen. Verkäufer müssen künftig bereits vor dem Kaufabschluss wichtige Informationen wie CE-Kennzeichnung, Warnhinweise und einen Link zum digitalen Produktpass sichtbar machen.
Verbot gefährlicher Chemikalien auch für online vertriebene Produkte
Die neue Regelung verbietet nicht nur weiterhin CRM-Stoffe, sondern erweitert das Verbot auf besonders gesundheitsgefährdende Substanzen wie PFAS, hormonell wirksame Chemikalien, haut- und organtoxische Stoffe sowie allergene Duftstoffe in bestimmten Spielzeugen. Diese Verbote gelten uneingeschränkt auch für alle über das Internet angebotenen Produkte.
Sicherheitsbewertung als Voraussetzung für den Verkauf
Hersteller, auch solche, die Spielzeuge über Onlineplattformen vertreiben, müssen vor der Markteinführung eine umfassende Sicherheitsbewertung vornehmen. Diese umfasst alle potenziellen Gefahren – physikalische, chemische, elektrische oder mechanische –, sowie Hygiene, Entflammbarkeit und gegebenenfalls Radioaktivität. Besonderes Augenmerk liegt zudem auf digitalen Spielzeugen und ihrem Einfluss auf die psychische Gesundheit von Kindern.
Digitale Produktpässe sorgen für Transparenz im Netz
Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der verpflichtende digitale Produktpass (DPP). Für jedes Spielzeug muss ein solcher Nachweis vorhanden sein, der die Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben dokumentiert. Besonders im Onlinehandel erleichtert der DPP die Marktüberwachung und bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern über einen QR-Code einfachen Zugriff auf sicherheitsrelevante Informationen – auch vor dem Kauf.
Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung genommen
Marktplätze wie Amazon oder eBay werden verpflichtet, ihre Plattformen so zu gestalten, dass sicherheitsrelevante Informationen leicht zugänglich sind. Dies betrifft insbesondere die Darstellung der CE-Kennzeichnung, Warnhinweise sowie der Link zum digitalen Produktpass. Damit sollen auch Käuferinnen und Käufer im Internet genauso gut informiert sein wie im stationären Handel.
Nächste Schritte und Zeitplan
Nach der politischen Einigung müssen Rat und Parlament die neue Spielzeugverordnung noch formal bestätigen. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 54 Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen – auch im Hinblick auf digitale Vertriebskanäle.