Bundeskartellamt setzt durch: Google muss Wettbewerbsbeschränkungen bei Kartendiensten und Infotainmentsystemen lockern

Das Bundeskartellamt hat am 9. April 2025 bekannt gegeben, dass Google (Alphabet Inc., USA) sich verpflichtet hat, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und der Google Maps Platform aufzuheben. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Wettbewerb in den betroffenen Märkten zu stärken und die Auswahlmöglichkeiten für Unternehmen und Verbraucher deutlich zu erweitern.

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Google muss Wettbewerbsbeschränkungen bei Kartendiensten und Infotainmentsystemen lockern

Änderungen bei den Google Automotive Services

Digitale Dienste in Fahrzeugen, insbesondere über In-Vehicle-Infotainment-Systeme, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Google bietet mit den Google Automotive Services – bestehend aus Google Maps, Google Play und Google Assistent – ein umfassendes Paket für die Nutzung solcher Dienste. Bislang war ein Einzelbezug dieser Diensteanicht möglich.

Zukünftig können Fahrzeughersteller die einzelnen Komponenten dieser Dienste separat lizenzieren. Darüber hinaus entfallen vertragliche Regelungen, die eine bevorzugte Nutzung der Google-Dienste durch Anreize wie Beteiligungen an Werbeeinnahmen oder festgelegte Standardeinstellungen gefördert haben. Google verpflichtet sich außerdem, die Interoperabilität mit anderen Anbietern zu ermöglichen, um mehr Flexibilität bei der Integration alternativer Lösungen in Fahrzeuge zu schaffen.

Erleichterter Zugang zu Google Maps Plattform

Die Google Maps Platform ist ein zentraler Anbieter von Kartendiensten für Unternehmen in den Bereichen Logistik, Lieferdienste oder Verkehr. Google stellt unter anderem Kartenansichten, Navigationsdaten, Adressvalidierungen sowie ortsbezogene Informationen bereit. Besonders bei Points of Interest mit Suchfunktion gilt Google als marktbeherrschend.

Die bisherigen Einschränkungen bei der Kombination dieser Dienste mit anderen Anbietern wie HERE, Mapbox oder TomTom werden nun aufgehoben. Unternehmen dürfen künftig auch Karteninhalte von Google auf Drittplattformen wie OpenStreetMap einbinden. Diese Änderungen ermöglichen eine flexiblere Nutzung und fördern Innovationen in der Anwendung von Kartendiensten.

Auswirkungen auf die Automobilindustrie und den europäischen Markt

Die Verpflichtungen Googles gelten für alle Infotainmentsysteme in Pkw, die in Deutschland zugelassen sind oder zugelassen werden können. Aufgrund der einheitlichen EU-Zulassungsbedingungen erstrecken sich die Änderungen faktisch auf den gesamten europäischen Markt. Da Entwicklungen in der Automobilindustrie häufig international erfolgen, dürften die Änderungen auch weltweit Wirkung zeigen.

Bei der Google Maps Plattform gelten die Lockerungen für alle Lizenznehmer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), sofern deren Rechnungsadresse im EWR liegt.

Rechtsgrundlage Wettbewerbsbeschränkungen

Das Verfahren wurde auf Basis des § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geführt. Diese Regelung erlaubt es dem Bundeskartellamt, gegen Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung vorzugehen. Alphabet Inc. wurde bereits Ende 2021 als solches Unternehmen eingestuft. Neben Google laufen bzw. liefen ähnliche Verfahren auch gegen Amazon, Apple, Meta (Facebook) und Microsoft.

Frank