Lidl-Plus-App: vzbv klagt gegen Lidl wegen Intransparenz beim Datenschutz
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen den Lebensmitteleinzelhändler Lidl eingereicht. Grund für die rechtlichen Schritte ist aus Sicht des vzbv eine unzureichende Information über die Nutzung persönlicher Daten im Zusammenhang mit der Lidl-Plus-App. Nach Auffassung des Verbandes erfahren Nutzer nicht deutlich genug, dass sie für die angebotenen App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen.
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Kritik an der Informationspolitik von Lidl
Laut vzbv weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrags noch in den Nutzungsbedingungen der Lidl-Plus-App ausreichend darauf hin, dass persönliche Daten als Gegenleistung für Preisnachlässe verwendet werden. Diese Praxis stellt nach Einschätzung des Verbandes einen Verstoß gegen geltende Informationspflichten dar.
Datenschutzhinweise als entscheidender Punkt
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Verwendung der Kundendaten durch Lidl. In den Datenschutzhinweisen des Unternehmens ist festgehalten, dass Daten nicht ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher Pflichten verarbeitet werden. In solchen Fällen greift laut vzbv eine gesetzliche Verpflichtung zur vorvertraglichen Information: Verbraucher müssen demnach darüber aufgeklärt werden, welchen „Preis“ sie für die Rabatte zahlen – in diesem Fall ihre persönlichen Nutzerdaten.
Relevanz für digitale Bonusprogramme
Die Klage hat eine übergeordnete Bedeutung. Es handelt sich um ein Pilotverfahren, da bislang unklar ist, wie weitreichend Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen reichen, bei denen personenbezogene Daten als Gegenleistung für Vorteile wie Rabatte verwendet werden. Die gerichtliche Klärung könnte somit weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Angebote anderer Unternehmen haben.