DHL AGB aktualisiert für Versand- und Empfangsoptionen an Packstationen zum 15. Mai 2025
DHL wird zum 15. Mai 2025 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für seine Versand- und Empfangsservices anpassen. Nutzerinnen und Nutzer der DHL-Dienste werden über die Änderungen im Voraus informiert.
Inhaltsverzeichnis

Änderungen bei Packstation-Sendungen
DHL konkretisiert die Anforderungen an die Adressierung von Sendungen an Packstationen. Künftig wird in den DHL AGB ausdrücklich klargestellt, dass Name und Postnummer übereinstimmen müssen und die Packstation-Nummer korrekt angegeben sein muss. Ist die Sendungsnummer nicht vorhanden, kann die Zustellung an eine Packstation nicht erfolgen. In solchen Fällen wird das Paket an eine nahegelegene Filiale weitergeleitet.
Neuerungen bei internationalen Sendungen
Bisher war die Umleitung zollrechtlich anmeldepflichtiger Sendungen an eine Filiale oder Packstation nicht möglich. Ab dem 15. Mai 2025 können internationale Pakete und EMS-Sendungen, die ohne Einfuhrabgaben zugestellt werden dürfen, auch an eine Filiale oder Packstation umgeleitet werden.
Zustellung an Automaten von Drittanbietern
Das Unternehmen regelt nun in den DHL AGB ausdrücklich die Bedingungen für die Zustellung an Paketautomaten von Drittanbietern. Eine Zustellung ist nur dann möglich, wenn DHL kostenfreien Zugang zum Automaten hat und die Adresse der Station eindeutig angegeben ist. Die Verantwortung für die korrekte Angabe der Adresse und die Nutzbarkeit der Station liegt bei den Empfängern.
Die bislang gesondert aufgeführten Regelungen für die Zustellung an den DHL Paketkasten entfallen. Diese Zustellform wird künftig unter die allgemeinen Bestimmungen gefasst.
Frist für Widerspruch
Wer den neuen AGB nicht zustimmen möchte, kann bis zum 14. Mai 2025 in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die neuen AGB ab dem 15. Mai 2025 automatisch. Im Fall eines Widerspruchs endet das Vertragsverhältnis mit DHL zu diesem Stichtag.