ETA für Großbritannien: Vorsicht vor betrügerischen Webseiten bei der Beantragung

Zum 2. April 2025 führt das Vereinigte Königreich die Pflicht zur elektronischen Reisegenehmigung (ETA – Electronic Travel Authorisation) für zahlreiche ausländische Besucher ein. Diese kann ausschließlich über die offiziellen Kanäle der britischen Regierung beantragt werden. In den letzten Tagen häufen sich jedoch laut LKA Niedersachsen Hinweise auf betrügerische und überteuerte Webseiten, die Reisenden schaden können.

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Vorsicht vor betrügerischen Webseiten bei der Beantragung der ETA für Großbritannien

Überteuerte Anbieter und mögliche Betrugsversuche im Netz

Mehrere Personen aus Niedersachsen berichteten, bei der Online-Suche nach dem ETA-Antrag auf Webseiten gestoßen zu sein, die entweder überhöhte Gebühren verlangten oder möglicherweise in betrügerischer Absicht persönliche Daten sammelten. Diese Seiten erscheinen häufig prominent in den Suchergebnissen, teilweise sogar als bezahlte Anzeigen, und erwecken durch professionelles Design und ähnlich lautende Domainnamen einen offiziellen Eindruck.

Originalpreis vs. Abzocke: Unterschiede bei den Kosten

Die offizielle Gebühr für die ETA beträgt derzeit rund 10 britische Pfund. Ab dem 9. April 2025 erhöht sich der Preis auf 16 Pfund – das entspricht etwa 12 Euro bzw. künftig etwa 19 Euro (Wechselkurs vom 2. April 2025: 1 GBP ≈ 1,19 EUR). Auf betrügerischen Seiten wurden hingegen Summen von über 70 bis zu mehr als 200 Pfund verlangt – also bis zu etwa 238 Euro. Diese Differenz macht deutlich, wie wichtig es ist, die richtige Webseite zu nutzen.

Risiko für persönliche Daten und Einreiseverweigerung

Neben finanziellen Verlusten besteht die Gefahr, dass über solche Webseiten hochsensible Daten wie Kontaktinformationen, berufliche Angaben, strafrechtliche Vorgeschichten, Reisepassfotos und biometrische Bilder in falsche Hände geraten. Diese Informationen sind für Cyberkriminelle von großem Wert. Zudem besteht das Risiko, dass der ETA-Antrag über solche Seiten gar nicht korrekt übermittelt wird. Die Folge: fehlende oder ungültige Einreisegenehmigungen, die zu Problemen bei der Grenzkontrolle führen können.

Bekannte Masche bei anderen Online-Dienstleistungen

Die Problematik ist nicht neu: Auch bei anderen amtlichen Vorgängen wie der Führerscheinbeantragung, GEZ-Ummeldung oder dem Nachsendeauftrag tauchen regelmäßig Drittanbieter auf, die Dienstleistungen überteuert anbieten oder nur kostenpflichtige Hilfestellungen verkaufen. Viele dieser Seiten wirken auf den ersten Blick seriös und nutzen Logos oder Bezeichnungen, die an offizielle Stellen erinnern.

So erkennt man die offizielle ETA-Webseite

Die Beantragung der ETA ist ausschließlich über die Webseite der britischen Regierung oder die offizielle App möglich. Die echten Adressen lauten:

Dort kann zwischen den Plattformen Android und iOS gewählt werden.

Was tun im Betrugsfall?

Wer bereits Opfer eines betrügerischen Angebots wurde, sollte den Vorfall umgehend bei einer Polizeidienststelle oder online anzeigen. Dabei sollten genaue Angaben gemacht werden, welche Daten eingegeben wurden, ergänzt durch Screenshots der betreffenden Seite. Wurden Zahlungsdaten wie Kreditkarteninformationen übermittelt, empfiehlt sich die sofortige Sperrung bei der Bank. Zudem sollten ausgestellte Dokumente auf ihre Echtheit überprüft werden, um Komplikationen bei der Einreise zu vermeiden.

Frank