Digitaler Zugang zu Fluggastrechten: Neues Online-Tool erleichtert Klageerhebung bei Flugproblemen
Seit dem 27. März 2025 steht Reisenden in Deutschland ein neuer Onlinedienst zur Verfügung, der die Durchsetzung von Fluggastrechten vereinfacht. Das Bundesministerium der Justiz erprobt gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes im Rahmen des Projekts „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ ein digitales Angebot für betroffene Passagiere. Ziel ist es, die Rechtsdurchsetzung bei Flugproblemen wie Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen zu erleichtern.
Inhaltsverzeichnis

Informationen und Vorab-Check für Fluggäste
Der neue Onlinedienst informiert umfassend über rechtliche Ansprüche bei Flugproblemen auf Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung. Nutzer erhalten eine Übersicht über mögliche Entschädigungen und erfahren, wie sie eine Klage auch ohne anwaltliche Unterstützung einleiten können. Zusätzlich bietet das System einen Vorab-Check an, mit dem überprüft werden kann, ob ein Entschädigungsanspruch besteht und in welcher Höhe dieser voraussichtlich ausfallen könnte.
Digitale Klageerstellung und Einreichung möglich
Ein zentrales Element des Dienstes ist die Möglichkeit, eine Klage vollständig digital zu erstellen und einzureichen. Über das „Mein Justizpostfach“ können Klagen bei sieben Pilotgerichten eingereicht werden. Aktuell nehmen folgende Amtsgerichte an dem Pilotprojekt teil:
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- Amtsgericht Bremen (zuständig für Flughafen Bremen)
- Amtsgericht Düsseldorf (Flughafen Düsseldorf)
- Amtsgericht Erding (Flughafen München)
- Amtsgericht Frankfurt am Main (Flughafen Frankfurt)
- Amtsgericht Hamburg (Flughafen Hamburg)
- Amtsgericht Königs Wusterhausen (Flughafen Berlin Brandenburg)
- Amtsgericht Nürtingen (Flughafen Stuttgart)
Ziel: Ein moderner, digitaler Rechtsstaat
Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing sieht in dem neuen Angebot einen bedeutenden Schritt hin zu einem digitalen Rechtsstaat. Die einfache und strukturierte Möglichkeit, rechtliche Ansprüche bequem von zuhause aus geltend zu machen, soll langfristig allen Bürgern zugutekommen. Die gesammelten Erfahrungen aus dem Pilotprojekt fließen in die Weiterentwicklung des digitalen Justizsystems ein.
Onlinezugang über Serviceplattform
Der Onlinedienst ist über die Internetseite www.service.justiz.de/fluggastrechte erreichbar. Weitere Informationen zum Projekt, zur Digitalisierung der Justiz und zu Fluggastrechten allgemein finden sich auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und des Projekts „Zugang zum Recht“.