BGH bestätigt Datenschutzverstoß von Meta
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. März 2025 ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Meta hat im App-Center seiner Plattform gegen Datenschutzrecht verstoßen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der bereits seit 2012 rechtlich gegen Facebook Ireland (heute Meta Platforms Ireland) vorging. Die Entscheidung des BGH bestätigt die Rechtsauffassung des vzbv und stärkt zugleich die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei entsprechenden Verstößen.
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EuGH-Urteile ebnen Weg für BGH-Entscheidung
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand nicht nur der eigentliche Datenschutzverstoß, sondern auch die Frage, ob Verbraucherverbände überhaupt berechtigt sind, gegen Unternehmen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu klagen. Der BGH griff in seiner Entscheidung zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf. Bereits im Jahr 2022 und nochmals im Juli 2024 hatte der EuGH klargestellt, dass Verbraucherschutzverbände berechtigt sind, bei Datenschutzverletzungen und der Missachtung von Informationspflichten nach der DSGVO zu klagen.
Datenweitergabe an Spieleanbieter ohne ausreichende Einwilligung
Im konkreten Fall ging es um das sogenannte Facebook-App-Center, in dem Nutzer kostenlose Spiele starten konnten. Dabei übermittelte Facebook personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen und weitere Kontoinformationen ungefragt an Spieleanbieter. Die Einwilligung der Nutzer war nach Ansicht der Gerichte unzureichend. Sowohl die Vorinstanzen als auch der BGH stuften das Vorgehen als klaren Verstoß gegen das Datenschutzrecht ein.
vzbv sieht Urteil als wichtigen Erfolg
Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv, begrüßte das Urteil: Es sei ein bedeutender Schritt für den digitalen Verbraucherschutz. Anbieter im Internet würden nach wie vor häufig Datenschutzpflichten missachten. Daher sei es notwendig, dass neben Datenschutzbehörden auch klagebefugte Verbraucherverbände gegen solche Praktiken vorgehen können.
Weitere Verfahren gegen Meta laufen
Der vzbv führt derzeit ein weiteres Verfahren gegen Meta. Mit einer laufenden Sammelklage unterstützt der Verband Betroffene eines Facebook-Datenlecks bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Informationen dazu sind auf der Plattform sammelklagen.de abrufbar. Dort können sich Betroffene auch für einen News-Alert registrieren lassen, um aktuelle Entwicklungen per E-Mail zu erhalten.
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