Neue Amazon Anforderung für Pan-EU FBA: Aktives Angebot in den Niederlanden ab Juni 2025 notwendig

Ab dem 25. Juni 2025 tritt eine neue Voraussetzung für die Teilnahme am paneuropäischen Versand durch Amazon (Pan-EU FBA) in Kraft. Händler, die neue Produkte in das Programm aufnehmen möchten, benötigen künftig ein aktives Angebot in den Niederlanden. Diese Änderung ergänzt die bereits bestehenden Anforderungen und betrifft alle Unternehmen, die Pan-EU FBA nutzen.

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Neue Anforderung für Pan-EU FBA: Aktives Angebot in den Niederlanden ab Juni 2025 notwendig

Vorteil: Kosteneinsparung und Umsatzsteigerung durch Pan-EU FBA

Das Pan-EU FBA-Programm bietet Händlern die Möglichkeit, ihre Produkte in mehreren europäischen Ländern zu verkaufen, während Amazon Lagerung, Kommissionierung und Versand übernimmt. Laut Amazon können durch dieses Programm Versandkosten um bis zu 53 % reduziert und der Umsatz um bis zu 30 % gesteigert werden. Voraussetzung ist, dass Deutschland als Versandland aktiviert ist. Für Lieferungen in die Niederlande gelten dann lokale Versandgebühren.

Steuerliche Pflichten bei Lieferungen in die Niederlande

Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union müssen unter Umständen Umsatzsteuer auf Lieferungen in die Niederlande berechnen. Diese Verpflichtung kann entweder über das Union-One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) oder durch eine niederländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfüllt werden. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen mit einem jährlichen grenzüberschreitenden Umsatz unter 10.000 Euro innerhalb der EU. In diesem Fall kann die Umsatzsteuer weiterhin im Land der Niederlassung abgeführt werden.

Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU übernimmt Amazon die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer auf Verkäufe an Kunden innerhalb der EU. Eine eigene Umsatzsteuerregistrierung in den Niederlanden ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Amazon weist darauf hin, dass es sich bei den bereitgestellten Informationen nicht um eine steuerliche Beratung handelt. Unternehmen sollten sich in steuerlichen Fragen individuell beraten lassen.

Änderungen für bestehende Pan-EU-Angebote im Laufe des Jahres

Neben neuen Produkten sind künftig auch bestehende Pan-EU-FBA-Angebote betroffen. Im Verlauf des Jahres wird es verpflichtend, diese ebenfalls in den Niederlanden anzubieten, um weiterhin am Programm teilnehmen zu können. Amazon kündigt an, betroffene Händler mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten dieser Regelung zu informieren.

Unterstützung bei der Angebotspflege

Amazon stellt eine Übersicht aller bestehenden Pan-EU-FBA-Angebote zur Verfügung, die künftig auch in den Niederlanden gelistet werden müssen. Händler werden dazu aufgefordert, diese Angebote rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen.