Kein generelles Recht auf Gastzugang bei Online-Marktplätzen urteilt das Hanseatisches Oberlandesgericht
Das Hanseatische Oberlandesgericht (HansOLG) hat entschieden, dass Online-Marktplatzbetreiber nicht zwingend verpflichtet sind, einen Gastzugang für ihre Kunden bereitzustellen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband, die in der fehlenden Option eines Gastzugangs einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung sah. Die Richter folgten dieser Argumentation jedoch nicht und stellten klar, dass unter bestimmten Bedingungen das Erfordernis eines Kundenkontos gerechtfertigt sein kann.
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Kundenkonto als Voraussetzung für den Einkauf
Der betroffene Online-Marktplatz setzt für Bestellungen die Erstellung eines passwortgeschützten Kundenkontos voraus. Die Betreiberin begründete dies mit der Struktur ihres Marktplatzes, der sowohl eigene Produkte als auch Waren von Dritthändlern umfasst. Die Verwaltung der Bestellungen und Kundendaten erfordere ein fortlaufendes Nutzerkonto, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Laut HansOLG überwiegen in diesem Fall die praktischen Vorteile eines Kundenkontos gegenüber den Nachteilen einer Pflichtregistrierung.
Datenschutzkonferenz erkennt Ausnahmen an
Im erstinstanzlichen Verfahren hatte sich auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte (HmbBfDI) geäußert. Zwar gebe es laut einem Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 24. März 2022 eine generelle Auffassung, dass Online-Händler einen Gastzugang anbieten sollten. Allerdings könne in Einzelfällen eine Ausnahme gerechtfertigt sein. Insbesondere bei hybriden Marktplatzsystemen mit einer Vielzahl an Dritthändlern könnten betriebliche Notwendigkeiten gegen einen Gastzugang sprechen. Dies sei bei der Beklagten der Fall.
Keine Revision zugelassen
Die Entscheidung des HansOLG ist rechtskräftig, da keine Revision zugelassen wurde. Der erforderliche Streitwert für eine Nichtzulassungsbeschwerde wurde nicht erreicht.
DLA Piper vertritt erfolgreich die Marktplatzbetreiberin
Die internationale Kanzlei DLA Piper verteidigte die Marktplatzbetreiberin erfolgreich vor Gericht. Das Team stand unter der gemeinsamen Federführung von Partnerin Verena Grentzenberg (Datenschutz, Hamburg) und Partner Prof. Dr. Stefan Engels (Werberecht/Litigation, Hamburg). Weitere Beteiligte waren Senior Associate Katharina Pauls sowie die Associates Katja-Maria Harsdorf und Jonas Mücke.