Rechte beim Online-Fahrradkauf: Das sollten Verbraucher wissen

Der Kauf eines neuen Fahrrads erfolgt zunehmend online. Doch was passiert, wenn das Fahrrad nach der Lieferung Mängel aufweist oder innerhalb weniger Wochen nicht mehr einwandfrei funktioniert? Trusted Shops weist darauf hin, dass Verbraucher in solchen Fällen bestimmte Rechte haben, die ihnen Schutz bieten.

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Das sollten Verbraucher wissen

Gewährleistung bei Montagefehlern

Sollte das gelieferte Fahrrad Montagefehler aufweisen, wie beispielsweise eine falsch eingestellte Bremse, haben Verbraucher ein Recht auf Nacherfüllung. Der Händler ist verpflichtet, den Mangel zu beheben oder ein mangelfreies Fahrrad zu liefern. Allerdings kann er die Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßig ist. In den meisten Fällen wird die Reparatur des Fahrrads durch den Händler oder eine von ihm beauftragte Werkstatt bevorzugt, statt einer kompletten Neulieferung. Die Kosten für eine selbstständig beauftragte Werkstatt muss der Händler nicht erstatten.

Gewährleistungsanspruch bei Funktionsproblemen

Treten innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Lieferung Funktionsprobleme auf, greift eine gesetzliche Vermutung: Es wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Verbraucher müssen lediglich nachweisen, dass ein Mangel existiert und dieser innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist. Sollte der Händler diese Vermutung widerlegen können, muss der Kunde beweisen, dass der Defekt nicht durch den Gebrauch verursacht wurde.

Gewährleistung bei gebrauchten Fahrrädern

Auch beim Kauf eines gebrauchten Fahrrads über einen Online-Händler besteht ein Gewährleistungsanspruch. Allerdings kann die gesetzliche Frist in diesen Fällen auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies transparent und eindeutig vereinbart wurde. Eine solche Fristverkürzung darf nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt sein, sondern muss explizit hervorgehoben werden, etwa durch eine separate Zustimmung des Käufers im Bestellprozess.

Beim Online-Kauf eines Fahrrads haben Verbraucher klare Rechte. Bei Mängeln steht ihnen eine Nacherfüllung durch den Händler zu, sofern diese nicht unverhältnismäßig ist. Zudem gilt eine Beweislastumkehr innerhalb der ersten zwölf Monate nach der Lieferung. Auch für gebrauchte Fahrräder gibt es eine Gewährleistung, wenn auch mit möglicher Fristverkürzung.

Frank