Verbraucherschützer fordern mehr Verantwortung für Online-Marktplätze
Online-Marktplätze wie Amazon, Temu und andere sind bei Verbrauchern beliebt, bergen jedoch auch Risiken. Immer wieder gelangen Produkte in die Europäische Union, die nicht den hiesigen Sicherheitsstandards entsprechen oder sogar gefährlich sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass die aktuellen Maßnahmen der EU-Kommission nicht ausreichen, um Verbraucher beim Online-Kauf umfassend zu schützen.
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EU-Pläne aus Sicht des vzbv nicht ausreichend
Am 5. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung zu geplanten Maßnahmen gegen unsichere Produkte im Online-Handel. Der vzbv sieht darin zwar positive Ansätze, bemängelt jedoch, dass Marktplatzbetreiber weiterhin nicht ausreichend in die Verantwortung genommen werden.
„Die Europäische Kommission hat mit der Mitteilung eine große Chance vertan. Richtig ist, bestehende Strukturen zu stärken und geltende Regeln konsequent durchzusetzen. Wo Lücken deutlich sind, muss aber auch gehandelt werden“, erklärt Stefanie Grunert, Referentin im Team Recht und Handel des vzbv.
Der Verband fordert strengere Sorgfaltspflichten, die sicherstellen, dass unsichere Produkte gar nicht erst auf Online-Plattformen angeboten werden.
Sorgfaltspflichten außerhalb des Digital Services Acts möglich
Laut vzbv sollten Betreiber von Online-Marktplätzen stärker in die Pflicht genommen werden, die Konformität der angebotenen Produkte mit den EU-Vorgaben zu prüfen. Falls dies nicht geschieht, sollten sie für entstehende Schäden haften. Zudem sollte geregelt werden, dass Plattformbetreiber auch dann haftbar sind, wenn Händler auf ihrer Plattform gegen Verbraucherrechte verstoßen.
Ein vom vzbv in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass diese erweiterten Sorgfaltspflichten rechtlich umsetzbar sind – und zwar ohne eine Änderung des Digital Services Acts (DSA). Stattdessen könnte die Europäische Kommission den geplanten Digital Fairness Act (DFA) nutzen, um klare Haftungsregeln für Online-Marktplätze einzuführen.
Bundesregierung verabschiedet Aktionsplan eCommerce
Auch die deutsche Bundesregierung sieht Handlungsbedarf im Online-Handel. Am 28. Januar 2025 wurde ein Aktionsplan eCommerce beschlossen, der Maßnahmen zur besseren Kontrolle von Online-Marktplätzen vorsieht. Damit könnten bestehende Regelungslücken geschlossen und Verbraucher besser geschützt werden.
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