Vor der Bundestagswahl: Bundesnetzagentur testet Umsetzung des Digital Services Act

Die Bundesnetzagentur hat gemeinsam mit der EU-Kommission eine simulierte Überprüfung der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) durchgeführt. Im Vorfeld der Bundestagswahl wurden Verstöße realistisch nachgestellt, um Meldewege und Maßnahmen der Plattformen zu testen.

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Vor der Bundestagswahl: Bundesnetzagentur testet Umsetzung des Digital Services Act

Vor der Bundestagswahl: Stresstest mit großen Online-Plattformen

An der Übung nahmen Vertreter von Google (YouTube), LinkedIn, Microsoft, Meta (Facebook, Instagram), Snapchat, TikTok und X teil. Gemeinsam mit nationalen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden verschiedene Szenarien durchgespielt. Ziel war es, potenzielle Risiken für den Wahlprozess vor der Bundestagswahl frühzeitig zu erkennen und deren Einfluss zu minimieren. Die Bundesnetzagentur bewertete dabei insbesondere die Melde- und Reaktionsmechanismen der Plattformen. Die Übung schließt an den Runden Tisch vom 24. Januar 2025 an.

Digital Services Act schützt Wahlprozesse

Der Digital Services Act legt neue einheitliche Standards für ein sicheres und transparentes Online-Umfeld fest. Große Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs) sind verpflichtet, systemische Risiken zu analysieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem Risiken für Minderjährige, Grundrechte und Wahlprozesse. Die EU-Kommission überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften.

Maßnahmen gegen Desinformation und illegale Inhalte

Die von der EU-Kommission veröffentlichten „Election Guidelines“ aus dem Jahr 2024 geben Empfehlungen zur Bekämpfung von systemischen Risiken, die die Integrität von Wahlen beeinträchtigen könnten. Dazu zählt beispielsweise die massenhafte Verbreitung illegaler Inhalte oder die Manipulation von Informationen durch ausländische Akteure.

Aufgaben des Digital Services Coordinators in Deutschland

Die Bundesnetzagentur fungiert als Digital Services Coordinator (DSC) und ist für die Durchsetzung des DSA in Deutschland verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören:

    • Überprüfung von Online-Plattformen auf die Einhaltung des DSA
    • Annahme und Bearbeitung von Beschwerden bei Verstößen
    • Koordinierung der Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Behörden
    • Zertifizierung außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen und „trusted flaggers“
    • Gewährung von Datenzugang für zugelassene Forschende

Die Bundesnetzagentur arbeitet eng mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Landesanstalt für Medien NRW sowie der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) zusammen. Zudem gibt es eine enge Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundeskriminalamt (BKA).

Frank