Bundesnetzagentur ver­an­stal­tet Run­den Tisch mit On­li­ne­platt­for­men vor Bundestagswahl 2025

Die Bundesnetzagentur hat als Digital Services Coordinator (DSC) in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission zu einem Runden Tisch in Berlin eingeladen. Im Fokus des Dialogs stand die Verantwortung großer Online-Plattformen und Suchmaschinen im Vorfeld der Bundestagswahl im Februar 2025 sowie deren Verpflichtungen nach dem Digital Services Act (DSA).

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Bundesnetzagentur betont Verantwortung großer Online-Plattformen vor Bundestagswahl 2025

Verpflichtungen großer Online-Plattformen nach dem DSA

Der Digital Services Act (DSA) setzt EU-weit einheitliche Standards für ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld. Insbesondere sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs) wie X, Instagram, Facebook oder TikTok sind dazu verpflichtet, systemische Risiken ihrer Dienste zu analysieren, zu bewerten und gegebenenfalls zu minimieren. Dazu zählen unter anderem Risiken für Grundrechte, die Verbreitung illegaler Inhalte und potenzielle Gefahren für demokratische Wahlprozesse.

Kontrolle und Zusammenarbeit mit der EU-Kommission

Die Bundesnetzagentur wird die Umsetzung des DSA im Vorfeld der Bundestagswahl genau beobachten und eng mit der EU-Kommission sowie weiteren nationalen Behörden zusammenarbeiten. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und kommissarischer Leiter des DSC, betonte, dass mögliche Verstöße, etwa das Nichtlöschen illegaler Inhalte oder unrechtmäßige Sperrungen von Accounts, an die EU-Kommission weitergeleitet werden.

Beteiligte Akteure und Diskussionsthemen

An dem Runden Tisch nahmen Vertreter von Google (YouTube), LinkedIn, Microsoft, Meta (Facebook, Instagram), Snapchat, TikTok und X sowie nationale Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen teil. Ziel des Treffens war es, potenzielle Verstöße gegen den DSA im Zusammenhang mit der Bundestagswahl zu identifizieren und geeignete risikominimierende Maßnahmen zu besprechen. Vergleichbare Veranstaltungen fanden bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten statt.

Schutz der Wahlintegrität durch den DSA

Die 2024 veröffentlichten „Election Guidelines“ der EU-Kommission enthalten Empfehlungen zur Minimierung systemischer Risiken für Wahlen. Dazu gehören Maßnahmen gegen die massenhafte Verbreitung illegaler Inhalte und gegen gezielte Desinformation durch ausländische Akteure. Der DSA soll so die Integrität von Wahlen und die freie Meinungsbildung im Internet schützen.

Aufgaben des Digital Services Coordinators (DSC)

Die Bundesnetzagentur übernimmt als Digital Services Coordinator zentrale Aufgaben bei der Durchsetzung des DSA in Deutschland. Dazu gehören:

    • Kontrolle der Online-Plattformen auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
    • Annahme und Bearbeitung von Beschwerden bei DSA-Verstößen
    • Koordination der Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Behörden
    • Zertifizierung außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen und sogenannter „trusted flaggers“
    • Gewährung von Datenzugang für zugelassene Forschende

Unterstützt wird der DSC durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), die Landesanstalt für Medien NRW sowie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI). Eine enge Zusammenarbeit besteht zudem mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundeskriminalamt (BKA).

Die Bundesnetzagentur arbeitet mit der EU-Kommission und weiteren Akteuren daran, die Einhaltung des DSA vor der Bundestagswahl 2025 sicherzustellen. Ziel ist es, systemische Risiken zu minimieren und eine freie sowie manipulationsfreie Meinungsbildung im digitalen Raum zu gewährleisten.

Frank