EU-Umsatzsteuerreformen 2025: Neue Regeln und deren Auswirkungen für Unternehmen
Im Jahr 2025 traten umfangreichen Umsatzsteuerreformen der EU in Kraft, die bestehende Systeme modernisieren und Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Steuerpflichten unterstützen sollen, so eClear. Zu den zentralen Änderungen zählen neue Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing), spezielle Umsatzsteuerregelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie neue Regeln für virtuelle Veranstaltungen. Zusätzlich hat die Schweiz ein neues Modell zur Umsatzsteuer für Plattformen eingeführt.
Inhaltsverzeichnis

E-Invoicing: Der Weg zur elektronischen Rechnungsstellung
Die ViDA-Reformen leiten eine schrittweise Einführung der verpflichtenden E-Rechnung ein. Ab Juli 2030 wird E-Invoicing für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU verbindlich. Bereits zuvor dürfen EU-Mitgliedstaaten nationale Systeme für inländische B2B-Transaktionen einführen.
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- Rumänien: Seit dem 1. Juli 2024 müssen B2B-Transaktionen über das nationale RO E-Factura-System abgewickelt werden. Ab Januar 2025 gilt dies auch für B2C-Transaktionen.
- Deutschland: Ab Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen in strukturierter, maschinenlesbarer Form empfangen zu können.
Neue Umsatzsteuerregelungen für KMU
Mit den Umsatzsteuerreformen zielt die EU darauf ab, KMU steuerliche Erleichterungen zu bieten und ihr Wachstum zu fördern. Zwei freiwillige Regelungen wurden eingeführt:
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- Inländische Regelung: Unternehmen mit Sitz im jeweiligen Mitgliedstaat können von der Umsatzsteuer befreit werden, sofern ihr Jahresumsatz unter dem landesspezifischen Schwellenwert bleibt. Die Obergrenze liegt bei 85.000 Euro.
- Grenzüberschreitende Regelung: Diese Regelung gilt für EU-ansässige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 Euro EU-weit. Voraussetzung ist, dass die Umsätze im jeweiligen Mitgliedstaat unter den dortigen Schwellenwerten liegen.
Um an der grenzüberschreitenden Regelung teilzunehmen, müssen Unternehmen eine „EX“-Kennnummer beantragen und die Umsätze nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln.
Auswirkungen der Umsatzsteuerreformen auf Geschäftskunden
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- Dienstleistungen von KMU, die die grenzüberschreitende Regelung nutzen, sind steuerfrei.
- Falls die Regelung nicht angewendet wird, müssen Geschäftskunden die Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abführen.
Umsatzsteuerregeln für virtuelle Veranstaltungen
Seit 2025 werden virtuelle B2C-Veranstaltungen in der EU wie digitale Dienstleistungen behandelt. Veranstalter müssen die Umsatzsteuer gemäß dem Satz des jeweiligen Verbrauchsstaates berechnen. Um die Abwicklung zu erleichtern, kann das One-Stop-Shop-System (OSS) genutzt werden, wodurch eine Registrierung in jedem Kundenland entfällt.
Für B2B-Transaktionen gilt weiterhin das Reverse-Charge-Verfahren.
Änderungen für Plattformen in der Schweiz
Die Schweiz führte das „Deemed-Supplier“-Modell ein, das E-Commerce-Plattformen verpflichtet, Umsatzsteuer für physische Waren zu erheben, die an Schweizer Kunden verkauft werden. Digitale Dienstleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
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