Änderungen im Online-Handel 2025: Was Händler jetzt wissen müssen

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche rechtliche Änderungen und Neuerungen für den Online-Handel mit sich, darauf weist Trusted Shops hin. Online-Händler sind angehalten, ihre Prozesse und rechtlichen Hinweise anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

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Änderungen im Online-Handel 2025: Was Händler jetzt wissen müssen

Produktsicherheitsverordnung: Erweiterte Pflichten für Händler

Die Produktsicherheitsverordnung (VO 2023/988) ist seit dem 13. Dezember 2024 in Kraft und verschärft die Anforderungen an Händler. Zusätzliche Kontroll- und Informationspflichten sollen die Sicherheit von Produkten auf dem EU-Markt verbessern. Online-Händler müssen ihre Prozesse überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Regelungen entsprechen.

OS-Plattform wird eingestellt

Zum 20. Juli 2025 wird die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) eingestellt. Händler sind verpflichtet, bis zu diesem Datum entsprechende Hinweise im Impressum zu entfernen. Das Beibehalten dieser Links kann nach dem Stichtag als irreführend gelten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unterlassungserklärungen, die bisher aus Verstößen resultierten, können gekündigt werden.

Barrierefreiheit wird verpflichtend

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und fordert barrierefreie Webseiten sowie eine leicht auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit. Diese Anforderungen betreffen Online-Shops und Digitalprodukte. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.

Neue Regelungen für den Verkauf von Bioziden

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein Selbstbedienungsverbot für bestimmte Biozidprodukte wie Insektizide oder Holzschutzmittel. Diese dürfen nur nach einer qualifizierten Beratung verkauft werden. Online-Händler müssen sicherstellen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für die Einhaltung der Vorschriften umgesetzt werden.

Erweiterung der E-Rechnungspflicht

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es neue Anforderungen an elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zwischen Unternehmen. Diese müssen ein strukturiertes Datenformat gemäß EN 16931 verwenden und maschinell verarbeitbar sein. Die Regelung betrifft zunächst nur steuerbare B2B-Lieferungen und -Leistungen. Kleinunternehmen haben bis spätestens 2028 Zeit, sich an die E-Rechnungspflicht anzupassen. Voraussetzung ist, dass beide Unternehmen in Deutschland ansässig sind.

Änderungen überprüfen und Anpassungen vornehmen

Die rechtlichen Änderungen für den Online-Handel im Jahr 2025 erfordern eine zeitnahe Überprüfung und Anpassung bestehender Prozesse. Händler, die sich frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen, können potenzielle Risiken minimieren. Weitere Informationen und praktische Tipps bieten Trusted Shops und andere Plattformen für rechtliche Beratung im E-Commerce.

Frank