Wie die EU ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel bekämpfen will

Geoblocking bezeichnet eine Einschränkung des Zugangs zu Online-Diensten oder Produkten basierend auf dem Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit der Verbraucher. Diese Praxis behindert den freien digitalen Binnenmarkt der EU und führt dazu, dass Nutzer nicht auf alle Produkte oder Dienstleistungen zugreifen können. Zudem kommt es vor, dass Kreditkarten aufgrund des Wohnorts nicht akzeptiert werden oder die Preise je nach Standort variieren.

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Wie die EU ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel bekämpfen will

Die Ziele der Geoblocking-Verordnung

Die 2018 eingeführte Geoblocking-Verordnung der EU zielt darauf ab, Diskriminierung im Online-Handel zu verhindern. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass Verbraucher unabhängig von ihrem Standort gleichberechtigt auf Waren und Dienstleistungen zugreifen können.

Im Jahr 2025 steht eine förmliche Bewertung der Verordnung durch die Europäische Kommission an. Diese Bewertung wird klären, ob die Vorschriften weiterhin relevant sind und welche Anpassungen möglicherweise notwendig werden.

Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof hat die Auswirkungen der seit fast sechs Jahren geltenden Geoblocking-Verordnung geprüft. Dabei wurden auch Maßnahmen analysiert, die von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden, um die Regelungen durchzusetzen. Der Bericht, erstellt unter der Leitung von Ildikó Gáll-Pelcz, wird am Montag, dem 20. Januar 2025, um 17:00 Uhr (MEZ) veröffentlicht.

Herausforderungen und mögliche Verbesserungen

Trotz der bestehenden Regelungen gibt es weiterhin Beschwerden von Verbrauchern. Viele fühlen sich benachteiligt, weil sie bestimmte Produkte oder Dienstleistungen aufgrund ihres Wohnsitzes nicht kaufen können. Der Bericht des Rechnungshofs soll aufzeigen, welche Schwachstellen bestehen und wie die Verordnung in Zukunft verbessert werden kann, um den digitalen Binnenmarkt weiter zu stärken.

Die Erkenntnisse aus dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs könnten für die geplante Bewertung der Geoblocking-Verordnung durch die Europäische Kommission eine wichtige Grundlage bilden. Ziel bleibt es, Diskriminierung zu verhindern und den Zugang zu Online-Diensten in der gesamten EU zu vereinheitlichen.

Frank