Digital Services Act: Wie die EU Meinungsfreiheit und Wahlen in der digitalen Welt schützt
Der Digital Services Act (DSA) ist ein europäisches Gesetz, das seit Februar 2024 in der gesamten EU gilt. Ziel ist es, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt werden. Das Gesetz richtet sich an Plattformen, die ihre Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben. Es soll unter anderem die Verbreitung illegaler Inhalte verhindern, die Meinungsfreiheit wahren und die Integrität von Wahlen sichern.
Inhaltsverzeichnis
Die Ziele des Digital Services Act
Der DSA verpflichtet digitale Plattformen dazu, illegale Inhalte zu entfernen und präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung solcher Inhalte zu minimieren. Dabei gilt der Grundsatz: Was offline illegal ist, ist auch online illegal. Das Gesetz selbst definiert jedoch nicht, was illegal ist. Diese Definitionen ergeben sich aus bestehenden nationalen oder EU-weiten Gesetzen.
Darüber hinaus sollen Risiken bewertet werden, die sich aus den Diensten der Plattformen ergeben. Dies betrifft beispielsweise Desinformation oder Gefährdungen von Minderjährigen. Besondere Pflichten gelten für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs).
Für wen gilt der DSA?
Der Digital Services Act betrifft alle Plattformen im europäischen Binnenmarkt. Besonders große Anbieter wie Meta oder X unterliegen strengeren Auflagen. Diese müssen unter anderem einmal jährlich Berichte über Risiken erstellen, die von ihren Diensten ausgehen, und Maßnahmen zur Risikominderung darlegen.
Maßnahmen zur Wahrung der Meinungsfreiheit
Eine zentrale Aufgabe des DSA ist der Schutz der Meinungsfreiheit. Plattformen dürfen keine rechtmäßigen Inhalte willkürlich entfernen. Nutzer erhalten ein transparentes Beschwerdesystem, mit dem sie Entscheidungen über Kontosperrungen oder Einschränkungen anfechten können. Auch die Praxis des „Shadow Banning“ unterliegt klaren Transparenzregeln.
Der Pressesprecher der EU-Kommission zu Fragen zu DSA, X und Meta
Bekämpfung von Desinformation und Verzerrungen
Ein weiterer Fokus des DSA liegt auf der Bekämpfung von Desinformation und der Überwachung von Empfehlungsalgorithmen. Plattformen müssen transparent darlegen, wie ihre Empfehlungssysteme funktionieren, und Nutzern die Möglichkeit geben, diese zu ändern. Maßnahmen wie die Kennzeichnung politischer Werbung und die Förderung offizieller Informationen sollen dazu beitragen, Wahlprozesse zu schützen.
Überwachung und Durchsetzung
Für die Überwachung und Durchsetzung des Digital Services Act sind die EU-Kommission und die nationalen Koordinatoren für digitale Dienste zuständig. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die Bundesnetzagentur. Die Kontrolle erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und richtet sich nach dem Sitz der jeweiligen Plattform.
Schutz von Wahlen und zivilgesellschaftlichem Diskurs
Plattformen sind verpflichtet, systemische Risiken für Wahlprozesse und den zivilgesellschaftlichen Diskurs zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Förderung transparenter politischer Werbung und die Einrichtung interner Teams, die Risiken im lokalen Kontext bewerten. Im Rahmen des europäischen Demokratieaktionsplans werden diese Maßnahmen durch weitere Initiativen wie das Medienfreiheitsgesetz und den Verhaltenskodex gegen Desinformation ergänzt.
Der Pressesprecher der EU-Kommission zum DSA, X und den Wahlen in Deutschland
Mit dem Digital Services Act hat die EU ein umfassendes Regelwerk geschaffen, das digitale Plattformen stärker in die Verantwortung nimmt, illegale Inhalte zu bekämpfen und die Meinungsfreiheit sowie den Schutz demokratischer Prozesse sicherzustellen. Die Umsetzung und Überwachung dieser Vorgaben wird durch enge Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten gewährleistet.
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