Digitalisierung ins Grundgesetz: Ein notwendiger Schritt für Deutschlands Zukunft

Die digitale Transformation ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit eines Landes. Doch Deutschland hinkt bei der Digitalisierung hinterher, wie der aktuelle „Digital Decade“-Bericht der EU-Kommission zeigt. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten liegt Deutschland nicht nur unter dem Durchschnitt, sondern verzeichnet sogar einen leichten Rückgang in den relevanten Indikatoren. Um dem entgegenzuwirken, wird eine grundlegende Veränderung gefordert: Die Aufnahme der Digitalisierung als Staatsziel ins Grundgesetz.

Digitalisierung ins Grundgesetz: Ein notwendiger Schritt für Deutschlands Zukunft
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Warum Digitalisierung als Staatsziel?

Die Verankerung der Digitalisierung im Grundgesetz würde die Priorisierung der digitalen Transformation auf allen staatlichen Ebenen garantieren. Dies wäre weit mehr als eine symbolische Maßnahme, denn sie würde den Staat verpflichten, konkrete Fortschritte bei der Modernisierung der Verwaltung, der digitalen Infrastruktur und der Bildung zu erzielen.

Eine solche Staatszielbestimmung würde zudem politische Trends überdauern und sicherstellen, dass die Digitalisierung als langfristige und zentrale Aufgabe wahrgenommen wird. Professor Dr. Dr. Martin Will, Experte für Staats- und Verwaltungsrecht, betont, dass eine Verankerung im Grundgesetz dazu beitragen könnte, den Zugang zu schnellen und sicheren Netzen sowie die Nutzung digitaler Potenziale nachhaltig zu fördern.

Vorteile einer digitalen Verwaltung

Eine digitale und effiziente Verwaltung ist unverzichtbar für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. In Deutschland fehlt es jedoch an einer durchgängigen Digitalisierung staatlicher Dienstleistungen – von den Kommunen bis hin zum Bund. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Produktivität, sondern auch auf das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen.

Magdalena Oehl, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Startup-Verbandes, sieht in einer modernen Verwaltung den „Motor für Fortschritt und Innovation“. Startups, Mittelständler und Großunternehmen benötigen eine digitale Infrastruktur, die internationalen Standards entspricht, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Dringender Handlungsbedarf

Der Handlungsbedarf wird durch die Rückstände Deutschlands im europäischen Vergleich besonders deutlich. Eine konsequente digitale Transformation könnte nicht nur bürokratische Hürden abbauen, sondern auch die Produktivität in Unternehmen steigern. Gründer wie Dr. Benedikt Quarch, LegalTech-Unternehmer, weisen darauf hin, dass eine digitale Verwaltung Unternehmern wertvolle Zeit spart, die sie stattdessen in ihre Produkte und Dienstleistungen investieren können.

Digitalisierung als Verfassungsauftrag

Die Forderung nach einer Staatszielbestimmung Digitalisierung im Grundgesetz ist mehr als eine reine Vision. Sie ist eine Notwendigkeit, um die Grundlagen für ein modernes, digitales und zukunftsfähiges Deutschland zu schaffen. Mit der Aufnahme eines neuen Artikels 20b im Grundgesetz würde der Staat verpflichtet, die digitale Transformation nachhaltig voranzutreiben und dabei demokratische Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit zu stärken.

Die bevorstehenden Wahlen bieten eine Gelegenheit, diesen entscheidenden Schritt zu gehen und die Weichen für eine digitale Zukunft zu stellen. Digitalisierung gehört ins Grundgesetz – für eine starke Verwaltung, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft und das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen.

Frank