Bundesrat erhöht Mindestbandbreiten für Internetversorgung in Deutschland
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einer Erhöhung der Mindestbandbreiten für die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten zugestimmt. Die Mindestwerte für den Download steigen von bisher 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s, während die Upload-Geschwindigkeit von 1,7 Mbit/s auf 5 Mbit/s erhöht wird.
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Diese Maßnahme soll die digitale Teilhabe in Deutschland fördern und sowohl privaten als auch beruflichen Nutzern verbesserte Nutzungsmöglichkeiten bieten.
Ziel der Anpassung der Mindestbandbreite: Digitale Teilhabe stärken
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt: „Die Mindestversorgung funktioniert wie der Mindestlohn – die meisten haben mehr, aber niemand soll darunterfallen. Mit den neuen Mindestwerten wird die private wie berufliche Nutzung von Internetdiensten erleichtert. Auch in Zukunft werden wir die Vorgaben regelmäßig überprüfen und weiterentwickeln.“
Besonders Mehrpersonenhaushalte profitieren von der Anpassung der Mindestbandbreite. Durch die Erhöhung der Bandbreite wird eine bessere Leistung bei parallelen Aktivitäten wie Videokonferenzen, E-Learning oder der Nutzung mehrerer Endgeräte ermöglicht.
Die gestiegenen Mindestanforderungen führen zu einer Anpassung der Preise für die Grundversorgung. Der monatliche Preis beträgt künftig etwa 35 Euro.
Prüfbericht und Kriterien für die Anpassung
Im Mai 2024 hat die Bundesnetzagentur mehrere Gutachten zur Evaluation der Mindestversorgung ausgewertet. Dabei wurden Übertragungstechniken auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft sowie soziale und wirtschaftliche Faktoren analysiert.
Basierend auf den Ergebnissen empfahl die Bundesnetzagentur eine Anhebung der Bandbreiten. Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ausschuss für Digitales des Bundestages wurde die Verordnung geändert.
Zukünftig wird die Bundesnetzagentur die neuen Vorgaben bei der Durchsetzung der Mindestversorgung berücksichtigen.
Rechtsanspruch auf Internetzugang
Seit Dezember 2021 hat jeder Bürger und jede Bürgerin gemäß Telekommunikationsgesetz Anspruch auf ein Mindestangebot an Sprachkommunikation und schnellem Internet. Ziel ist eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe.
Personen ohne Zugang zur Mindestversorgung können sich an die Bundesnetzagentur wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Weiterführende Informationen
Weitere Details zur Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten sind auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/rasi abrufbar.