EU-Kommission fordert von Apple Interoperabilität von iOS mit anderen Geräten: Die To-Dos im Detail

Die Europäische Kommission hat Apple im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) als Gatekeeper eingestuft und spezifische Maßnahmen formuliert, die das Unternehmen erfüllen muss. Ziel ist es, Drittanbietern gleiche Chancen im digitalen Ökosystem zu ermöglichen und die Interoperabilität von iOS mit anderen Geräten zu fördern. Doch was bedeutet das konkret? Ein genauer Blick auf Apples Aufgaben zeigt, wie tiefgreifend die Anforderungen sind.

EU-Kommission fordert von Apple Interoperabilität von iOS mit anderen Geräten: Die To-Dos im Detail
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Hintergrund: Warum wird Apple zum Gatekeeper?

Am 5. September 2023 wurde Apple von der Europäischen Kommission aufgrund seiner dominierenden Position bei iOS und seinen Diensten als Gatekeeper identifiziert. Dies verpflichtet das Unternehmen, sicherzustellen, dass Drittanbieter-Produkte und -Dienstleistungen nahtlos mit iOS funktionieren können. Die Maßnahmen betreffen nicht nur Software, sondern auch Hardware-Interoperabilität.

Maßnahmen im Überblick: Apples To-Dos im Detail

Die Vorschläge der Kommission unterteilen sich in drei Hauptbereiche: Interaktivität, Datenübertragungen sowie Geräteeinrichtung und -konfiguration.

1. Interaktivität: Funktionen für Drittanbieter öffnen

iOS-Benachrichtigungen

Bisher genießen nur Apple-Geräte wie die Apple Watch die volle Funktionalität der iOS-Benachrichtigungen. Das UNternehmen wird nun verpflichtet, diese Funktionen auch Drittanbietern bereitzustellen.
Das Unternehmen muss:

    • Drittanbietern ermöglichen, Benachrichtigungen mit Symbolen, Bildern und Anhängen auf ihren Geräten darzustellen.
    • Funktionen wie das Beantworten von Nachrichten oder das Verwalten von Benachrichtigungseinstellungen auf Drittanbieter-Geräten implementieren.
    • Diese Funktionen gleichwertig zu denen der Apple Watch bereitstellen.
Hintergrundausführung von Apps

Apps von Drittanbietern müssen zukünftig genauso effizient im Hintergrund arbeiten können wie Apple-Apps.
Das Unternehmen muss:

    • Drittanbieter-Apps erlauben, Daten im Hintergrund zu synchronisieren, z. B. für Wetter- oder Nachrichten-Updates.
    • Dieselben Systemressourcen für Drittanbieter freigeben, die auch Apple-Produkte nutzen.
Automatisches Audio-Switching

Derzeit können nur Apple-Geräte wie AirPods automatisch zwischen Audioquellen wechseln.
Das Unternehmen muss:

    • Drittanbieter-Kopfhörern Zugriff auf die notwendigen iOS-Daten für diese Funktion gewähren.

2. Datenübertragungen: Öffnung der Apple-eigenen Lösungen

AirDrop und AirPlay

Funktionen wie AirDrop und AirPlay sind aktuell exklusiv für eigene Geräte verfügbar.
Das Unternehmen muss:

    • AirDrop für Drittanbieter-Geräte öffnen, sodass diese Dateien wie Bilder und Dokumente mit iPhones teilen können.
    • AirPlay-Funktionen für Streaming von Audio, Video und Bildschirminhalten auf Drittanbieter-Produkte ausweiten.
High-Bandwidth Peer-to-Peer-Wi-Fi

Apple-Geräte können direkt über hochleistungsfähige Peer-to-Peer-Wi-Fi-Verbindungen Daten austauschen.
Das Unternehmen muss:

    • Drittanbieter-Geräten Zugang zu den relevanten Protokollen (z. B. AWDL oder Wi-Fi Aware) gewähren.
Mediencasting

Die Möglichkeit, Inhalte wie Videos und Musik zwischen Geräten zu streamen, ist ein entscheidender Punkt.
Das Unternehmen muss:

    • Drittanbieter-Casting-Lösungen gleichwertig mit AirPlay behandeln, ohne Einschränkungen bei Qualität oder Geschwindigkeit.

3. Einrichtung und Konfiguration: Benutzerfreundlichkeit für Drittanbieter gewährleisten

Proximity Pairing

Apples Geräte können automatisch gekoppelt werden, indem sie einfach in die Nähe eines iPhones gebracht werden.
Das Unternehmen muss:

    • Drittanbieter-Geräte so unterstützen, dass sie nahtlos und ohne zusätzliche Apps gekoppelt werden können.
    • Die Geschwindigkeit und Einfachheit des Pairings an die Standards eigener Geräte anpassen.
Automatische Wi-Fi-Verbindung

Eigene Geräte können gespeicherte WLAN-Netzwerke automatisch teilen.
Das Unternehmen muss:

    • Drittanbieter-Geräten den Zugriff auf diese WLAN-Daten erlauben, sodass diese ohne Benutzereingriff Verbindungen herstellen können.
NFC-Nutzung

Der Zugriff auf die NFC-Funktionalität ist für Drittanbieter stark eingeschränkt.
Das Unternehmen muss:

    • NFC in Reader/Writer-Modus für Drittanbieter öffnen, z. B. für Bezahlvorgänge oder das Auslesen von Transportkarten.

4. Allgemeine Anforderungen für alle Funktionen

Neben den spezifischen Maßnahmen gelten für alle Funktionen folgende Vorgaben:
Das Unternehmen muss:

    • Alle Interoperabilitätslösungen kostenlos und ohne zusätzliche Gebühren bereitstellen.
    • APIs und Frameworks umfassend dokumentieren und Drittanbietern zur Verfügung stellen.
    • Sicherstellen, dass Drittanbieter-Lösungen dieselbe Benutzerfreundlichkeit, Geschwindigkeit und Energieeffizienz bieten wie Apple-Produkte.
    • Technische Unterstützung für Drittanbieter leisten, um die Integration zu erleichtern.

Zeithorizont und nächste Schritte

Das Unternehmen hat bis Ende 2025 Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Parallel dazu sammelt die Europäische Kommission Feedback von Marktteilnehmern, um die endgültigen Anforderungen festzulegen.

Eine neue Ära für Interoperabilität

Die Anforderungen an das Unternehmen markieren einen Wendepunkt im digitalen Markt. Sie sollen nicht nur den Wettbewerb fördern, sondern auch Verbrauchern mehr Wahlfreiheit und bessere Geräteintegration ermöglichen. Die Umsetzung wird nicht nur technische, sondern auch strategische Herausforderungen mit sich bringen.

Frank