Geldstrafe für Meta: Europäische Kommission verhängt 797,72 Millionen Euro Bußgeld wegen Wettbewerbsverstößen

Die Europäische Kommission hat Meta, das Mutterunternehmen von Facebook, mit einer Geldstrafe in Höhe von 797,72 Millionen Euro belegt. Der Vorwurf lautet, dass Meta seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, um sich durch unfaire Geschäftspraktiken einen Vorteil auf dem Markt für Online-Kleinanzeigen zu verschaffen. Konkret betrifft dies den Online-Dienst „Facebook Marketplace“ und dessen Verknüpfung mit dem sozialen Netzwerk Facebook.

Geldstrafe für Meta: Europäische Kommission verhängt 797,72 Millionen Euro Bußgeld wegen Wettbewerbsverstößen
Geldstrafe für Meta: Europäische Kommission verhängt 797,72 Millionen Euro Bußgeld wegen Wettbewerbsverstößen. AI generated picture by ©onlinemarktplatz.de

Verknüpfung von Facebook Marketplace und Facebook: Ein unfairer Vorteil?

Facebook Marketplace ist ein Service, der es Nutzern ermöglicht, Waren zu kaufen und zu verkaufen. Die Untersuchung der Europäischen Kommission ergab, dass Meta den Dienst direkt mit seinem sozialen Netzwerk Facebook verknüpft hat. Das bedeutet, dass alle Facebook-Nutzer automatisch Zugang zu Facebook Marketplace erhalten, unabhängig davon, ob sie diesen Dienst tatsächlich nutzen möchten.

Diese Praxis verschafft Facebook Marketplace einen erheblichen Vorteil gegenüber konkurrierenden Plattformen. Während andere Anbieter teure Werbe- und Marketingmaßnahmen ergreifen müssen, profitiert Facebook Marketplace durch die massive Reichweite und Nutzerbasis von Facebook. Dies stellt laut Kommission einen Verstoß gegen das EU-Kartellrecht dar, da es den Wettbewerb im Markt für Online-Kleinanzeigen erheblich einschränkt.

Unfaire Handelsbedingungen für andere Anbieter

Ein weiterer schwerwiegender Vorwurf betrifft die Bedingungen, die Meta anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten auferlegt hat. Unternehmen, die auf Plattformen wie Facebook oder Instagram werben, mussten hinnehmen, dass Meta die von ihnen generierten Werbedaten ausschließlich zugunsten von Facebook Marketplace nutzt. Dadurch konnte Meta die Reichweite und Effizienz seiner eigenen Dienste steigern, während die Konkurrenz benachteiligt wurde.

Verstöße gegen das EU-Kartellrecht

Die Europäische Kommission stellte fest, dass Meta gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen hat. Dieser Artikel verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Unternehmen wie Meta, die über eine solche Marktstellung verfügen, tragen eine besondere Verantwortung, ihre Position nicht auszunutzen, um den Wettbewerb zu verzerren oder andere Anbieter vom Markt auszuschließen.

Die Verknüpfung von Facebook Marketplace mit Facebook und das einseitige Auferlegen unfairer Handelsbedingungen haben aus Sicht der Kommission genau dies bewirkt. Beide Maßnahmen führten dazu, dass Meta seine dominante Marktstellung noch weiter festigte und Konkurrenten benachteiligte.

Höhe der Geldbuße und deren Berechnung

Die Geldbuße von 797,72 Millionen Euro wurde auf Grundlage der Leitlinien der Kommission zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 berechnet. Dabei wurden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Schwere der Verstöße: Die Praktiken von Meta haben den Wettbewerb erheblich eingeschränkt und Konkurrenten geschwächt.
  • Dauer der Verstöße: Die unlauteren Geschäftspraktiken von Meta erstreckten sich über einen längeren Zeitraum.
  • Umsatz von Facebook Marketplace: Der Umsatz, den Meta durch Facebook Marketplace erzielt hat, wurde als Basis für die Berechnung des Grundbetrags herangezogen.
  • Abschreckende Wirkung: Die Höhe der Strafe wurde so angesetzt, dass sie auch für ein Unternehmen mit den finanziellen Ressourcen von Meta eine abschreckende Wirkung hat.

Auswirkungen und Auflagen für Meta

Neben der Geldstrafe hat die Europäische Kommission das Unternehmen dazu verpflichtet, die identifizierten Praktiken unverzüglich einzustellen. Zudem wurde dem Unternehmen untersagt, ähnliche oder gleichwertige Maßnahmen in Zukunft erneut einzuführen.

Meta hat sich bereits zu den Vorwürfen geäußert und im Rahmen des Verfahrens eine Antwort auf die Beschwerdepunkte der Kommission eingereicht. Die genaue Umsetzung der Auflagen wird von der Europäischen Kommission überwacht, um sicherzustellen, dass Meta den Vorgaben nachkommt.

Hintergrund: Der Wettbewerbsschutz in der EU

Die Entscheidung ist Teil der umfassenden Bemühungen der Europäischen Union, den Wettbewerb auf den Märkten zu schützen. Artikel 102 AEUV und Artikel 54 des EWR-Abkommens untersagen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, um den fairen Wettbewerb und die Interessen der Verbraucher zu wahren.

Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Position nutzen, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen, jedoch nicht, um andere Anbieter zu behindern oder vom Markt auszuschließen. Fälle wie dieser zeigen, dass die EU entschlossen ist, Verstöße gegen diese Grundsätze konsequent zu ahnden.

Einnahmen aus Geldbußen fließen in den EU-Haushalt

Die Geldstrafe gegen Meta fließt direkt in den Gesamthaushalt der Europäischen Union ein. Diese Einnahmen werden nicht für spezielle Projekte verwendet, sondern reduzieren die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im folgenden Jahr. Dadurch profitieren letztlich auch die Steuerzahler.

Die Geldbuße sendet ein klares Signal: Wettbewerbsverstöße großer Technologiekonzerne werden in der Europäischen Union nicht toleriert. Die Verknüpfung von Facebook Marketplace mit Facebook und die unlauteren Bedingungen für Wettbewerber stellen aus Sicht der Kommission klare Verstöße gegen das EU-Kartellrecht dar. Durch die Entscheidung soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb auch in digitalen Märkten erhalten bleibt und Verbraucher sowie Unternehmen von fairen Bedingungen profitieren.

Frank