Neues Postporto 2025: Bundesnetzagentur schafft Grundlage für Preissteigerungen

Im Rahmen einer aktuellen Maßgrößenentscheidung legt die Bundesnetzagentur fest, dass ab Januar 2025 neue Postporti für zwei Jahre gelten werden. Die Entscheidung sieht eine Anpassung der Portopreise vor, um wirtschaftlichen Entwicklungen und gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Neues Postporto 2025: Bundesnetzagentur schafft Grundlage für Preissteigerungen
Neues Postporto 2025: Bundesnetzagentur schafft Grundlage für Preissteigerungen. AI generated picture by ©onlinemarktplatz.de

Hintergrund der Entscheidung: Rückgänge bei Briefsendungen und „Lasten“ der Deutschen Post

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt, dass die Anpassungen notwendig sind, um den Rückgängen bei den Briefsendungsmengen und den „Lasten“ gerecht zu werden, die regulierte Produkte wie die Briefzustellung tragen müssen. Dazu zählen insbesondere Kosten, die aus der flächendeckenden Versorgung und der Rechtsnachfolge der Deutschen Bundespost entstehen. Die Post hatte eine noch stärkere Erhöhung der Preise gefordert, was von der Bundesnetzagentur jedoch abgelehnt wurde.

Zusammensetzung des Spielraums für Porto-Erhöhungen

Die Bundesnetzagentur ermittelte den Spielraum für die Preisanpassungen auf Basis einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate und einer Produktivitätsfortschrittsrate. Für die kommenden zwei Jahre wurde eine Preissteigerungsrate von 3,37 Prozent festgelegt. Aufgrund sinkender Sendungsmengen und zusätzlicher Lasten der Deutschen Post verschlechtert sich die Produktivität in den verschiedenen Bereichen:

  • Privatkunden Brief: -7,11 Prozent
  • Geschäftspost (Teilleistungen): -7,11 Prozent
  • Privatkunden Paket: -3,84 Prozent

Erhöhungsspielräume für die einzelnen Produktgruppen

Die Bundesnetzagentur hat für die unterschiedlichen „Körbe“ der Postprodukte jeweils spezifische Erhöhungsspielräume festgelegt. Daraus ergeben sich folgende durchschnittliche Erhöhungsspielräume:

  • Privatkunden Brief: 10,48 Prozent
  • Geschäftspost (Teilleistungen): 10,48 Prozent
  • Privatkunden Paket: 7,21 Prozent

Es liegt bei der Post, wie sie die Erhöhungsspielräume für ihre Produkte innerhalb dieser drei Kategorien nutzt. So können bestimmte Produkte stärker angehoben werden als andere. Die endgültigen Preise werden nach einem Entgeltverfahren festgelegt und gelten ab dem 1. Januar 2025.

Berücksichtigung der Inflation

Die Entscheidung berücksichtigt die Inflation, die für die Jahre 2024 und 2025 auf Basis der Prognosen verschiedener Forschungsinstitute berechnet wurde. Die Post hatte verlangt, auch die hohe Inflationsrate des Jahres 2023 einzubeziehen, was die Bundesnetzagentur jedoch ablehnte, um eine doppelte Berücksichtigung und Verzerrung der Preiserhöhung zu vermeiden.

Lasten und zusätzliche Kosten der Deutschen Post

Die „Lasten“ entstehen durch wettbewerbsunübliche Kosten der Deutschen Post, die aus Verpflichtungen zur flächendeckenden Versorgung und Rechtsnachfolgekosten resultieren. Dazu gehören beispielsweise Sozialkosten für ehemalige Beamte und Leistungen für die Versorgungsanstalt Post. Die Bundesnetzagentur erkennt die von der Post nachgewiesenen Personal- und Versorgungskosten fast vollständig an, jedoch gab es kleine Anpassungen bei der Beschäftigtenprognose für ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bundespost.

Festlegung des Gewinnsatzes

Der für Price-Cap-Produkte geltende Gewinnsatz wurde auf ca. 9 Prozent festgelegt. Dieser basiert auf einem Durchschnitt der Umsatzrenditen der EuroStoxx50-Unternehmen (ohne Finanzdienstleister) sowie einem gesetzlich vorgesehenen Zusatzgewinn.

Das neue Postgesetz und seine Auswirkungen auf das Portoverfahren

Das Verfahren zur Festlegung des Porto-Erhöhungsspielraums erfolgt erstmals nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes. Die bisherigen Regelungen, die nur einen einzigen „Korb“ für Preisänderungen vorsahen, wurden durch drei getrennte Körbe für Privatkunden Briefe, Geschäftspost und Privatkunden Pakete ersetzt. Dies soll eine gerechtere und konsistente Preisentwicklung für alle Kunden gewährleisten.

Weiteres Verfahren zur Genehmigung der Portopreise

Die Deutsche Post AG kann nun basierend auf der Maßgrößenentscheidung konkrete Preise für ihre Produkte, wie den Standardbrief oder das Privatkundenpaket, beantragen. Solange die vorgeschlagenen Entgelte den vorgegebenen Spielräumen entsprechen, wird die Bundesnetzagentur die Genehmigung innerhalb von vier Wochen erteilen. Die Deutsche Post kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen, wobei die Klage keine aufschiebende Wirkung hat.

Frank