Händler sollten zu liefernde Waren bestmöglich verpacken

Kommt eine Warenlieferung nicht korrekt beim Empfänger an, so kann der Versender als Auftraggeber gegenüber dem Transportdienst Ansprüche geltend machen. Schwierig wird es jedoch dann, wenn der Logistikservice die Verantwortung wieder auf den Absender abwälzt.

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So geschehen bei dem Privatverkauf eines Schlauchbootes auf dem Online-Marktplatz eBay. Der Österreicher Michael O. hatte im Juli 2011 über den Online-Marktplatz ein Schlauchboot von einer Privatperson in Deutschland ersteigert. Das Boot wurde kurz nach Bezahlung der vereinbarten rund 600 Euro geliefert. Doch das Problem war, dass bei der Beförderung durch das Transportunternehmen das original verpackte Paket Schaden nahm und Teile abhanden gekommen waren. Es fehlten unter anderem eine Luftpumpe, eine Druckanzeige und eine Sitzauflage. Der Schaden belief sich auf insgesamt 120 Euro. Gemeinsam mit dem eBay-Käufer versuchte der Käufer vom Transportunternehmen Schadensersatz zu erhalten.

Erst 8 Monate später, angeblich wegen einer Verwechslung der Adresse, erhielt Michael O. eine Antwort des Logistikservices. Darin hieß es, dass man den Schaden nicht begleichen werde. Der Grund liege darin, dass das Boot unzulänglich verpackt gewesen sei und daher der Versender die Schuld trage, dass das Paket beim Transport beschädigt wurde.

Da das Boot schon bezahlt war, fürchtete Michael O. nun, völlig unverschuldet auf dem Schaden sitzenzubleiben. Nach Ansicht des Rechtsexperten Sebastian Schumacher von help orf.at ist die Situation tatsächlich problematisch: „Hier handelt es sich um einen Privatverkauf, das bedeutet, dass die Vorschriften für den Fernabsatz nicht zur Anwendung kommen. Der Käufer hat hier also nicht das Recht des Rücktritts innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware.“

Generell müsste man erst beweisen, ob der Paketdienst für den Schaden tatsächlich verantwortlich ist. Dann könnte der Verkäufer als Versender der Ware Ansprüche geltend machen, so der Jurist. Aber: „Wenn der Verkäufer die Ware nicht ordentlich verpackt hat, sodass das der Grund für die Beschädigung ist, so würde ihn ein Verschulden treffen, und der Käufer hätte Ansprüche gegenüber ihm.“ In jedem Fall bliebe aber die Beweisfrage. Allerdings lohne sich bei dem geringen Streitwert der Rechtsweg kaum.

Help orf.at hat den Paketdienst zu diesem Fall zur Stellungnahme aufgefordert. Schließlich gab es dann noch doch ein Entgegenkommen. Die GLS Austria schrieb: „Prinzipiell ist beim Paketversand der Versender für eine ausreichende und dem jeweiligen Paketinhalt angemessene Verpackung verantwortlich, damit das Versandgut unversehrt beim Empfänger ankommt. Da es im Zuge der Bearbeitung dieses Falles zu Missverständnissen und Verzögerungen gekommen war, haben wir uns entgegen der gängigen Praxis hier zur Kulanzregelung entschlossen.“

Michael O. erhält die fehlenden Teile für sein Schlauchboot nach 10 Monaten schlussendlich doch noch ersetzt.