Internet-Suchmaschinen: HDE betont Wichtigkeit von fairen und wettbewerbsfreundlichen Regelungen

Internet-Suchmaschinen

Mit dem DMA hat die EU für sogenannte Gatekeeper in digitalen Märkten Gebote und Verbote ausformuliert, um Online-Märkte im digitalen Sektor fairer und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Im Rahmen dieser neuen Vorgaben wird derzeit auch die gesetzeskonforme Ausgestaltung der Suchergebnisseite von Internet-Suchmaschinen, insbesondere von Google als Gatekeeper diskutiert. Die dortige Anzeige von Werbung und organischen Suchergebnissen ist zudem Gegenstand einer laufenden Untersuchung der EU-Kommission.

„Wir begrüßen den DMA als grundsätzliche Regulierung für mehr Fairness im Wettbewerb. In der Durchsetzung ist es aber entscheidend, dass die Sichtbarkeit der Händler im Internet nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird“, so Tromp weiter.

Hier sei es für den HDE deshalb von großer Wichtigkeit, dass erforderliche Änderungen in der Praxis nicht der eigentlichen Absicht des DMA für mehr Fairness entgegenlaufen und so zu einer neuen obligatorischen Vermittlungsebene zwischen Händler und Konsumenten führen. Ansonsten könnte es etwa sein, dass Preisvergleichsseiten grundsätzlich vor einzelnen Handelsunternehmen mit ihren Angeboten angezeigt werden müssten. Das sei ein unverständlicher Eingriff in den freien Wettbewerb.

„Konsumenten müssen weiter in der Lage sein, Angebote von Händlern direkt zu finden, ohne hier andere Ebenen durchlaufen zu müssen. Für die Betroffenen müssen hier faire und transparente Bedingungen gelten. Außerdem dürfen organische Suchergebnisse nicht verdrängt werden. Schlussendlich müssen im Online-Sektor transparente und innovationsfreundliche Wettbewerbsbedingungen für alle geschaffen werden“, so Tromp.

Frank