EU-Kommission fordert von Temu Informationen über Händler, die illegale Produkte auf der Plattform verkaufen
Im Rahmen des Digital Services Act (DSA) hat die EU-Kommission den Online-Marktplatz Temu aufgefordert, zusätzliche Informationen zu übermitteln. Die Kommission möchte damit sicherstellen, dass die Plattform alle Vorgaben zur Vermeidung des Verkaufs illegaler Produkte sowie zur Wahrung des Verbraucherschutzes einhält. Der Online-Marktplatz muss die geforderten Informationen bis zum 21. Oktober 2024 vorlegen.
Inhaltsverzeichnis
Fokus auf den Verkauf illegaler Produkte
Die EU-Kommission verlangt von Temu detaillierte Auskünfte darüber, welche Maßnahmen das Unternehmen ergreift, um Händler daran zu hindern, illegale Produkte über die Plattform zu vertreiben. Diese Anfrage ist Teil der Verpflichtungen, die für Very Large Online Platforms (VLOP) im DSA festgelegt sind. Der Online-Marktplatz wurde am 31. Mai 2024 als VLOP eingestuft und muss seither strengere Anforderungen erfüllen, als für kleinere Online-Plattformen gelten.
Verbraucherschutz und Datenschutz
Neben der Bekämpfung des Verkaufs illegaler Produkte erwartet die EU-Kommission von Temu auch Informationen darüber, wie die Plattform Risiken im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz und der öffentlichen Gesundheit minimiert. Hierbei geht es insbesondere um den Schutz der Nutzer sowie die Maßnahmen, die das Unternehmen ergreift, um den Datenschutz der personenbezogenen Daten seiner Kunden zu gewährleisten.
Darüber hinaus wird Temu aufgefordert, Auskünfte über seine Empfehlungssysteme zu geben, um sicherzustellen, dass diese nicht gegen Datenschutzvorgaben verstoßen oder unzulässige Beeinflussung der Verbraucher darstellen.
Mögliche Konsequenzen bei Verstößen
Die EU-Kommission wird auf Grundlage der eingereichten Informationen entscheiden, welche nächsten Schritte unternommen werden. Eine Möglichkeit wäre die Einleitung eines formellen Verfahrens gemäß Artikel 66 des DSA. Sollte Temu die Informationen nicht fristgerecht oder unvollständig liefern, könnte die Kommission Geldbußen verhängen. Diese Strafen könnten im Falle irreführender oder unvollständiger Angaben fällig werden. Sollte Temu die angeforderten Informationen nicht bereitstellen, könnte die EU-Kommission eine förmliche Aufforderung per Beschluss erlassen, was ebenfalls zu Zwangsgeldern führen könnte.
Risikobewertung und weitere Verpflichtungen
Bereits im Juni 2024 hatte die EU-Kommission von Temu Informationen über den sogenannten „Notice and Action“-Mechanismus angefordert, der Nutzern ermöglicht, illegale Produkte zu melden. Ebenfalls wurde nach Maßnahmen gegen „Dark Patterns“ auf der Online-Schnittstelle, dem Schutz von Minderjährigen, der Transparenz von Empfehlungssystemen sowie der Rückverfolgbarkeit von Händlern gefragt.
Seit dem 3. Oktober 2024 muss Temu zudem einen Risikobewertungsbericht vorlegen, der darlegt, wie Risiken auf der Plattform erkannt und minimiert werden.
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