EU-Kommission fordert YouTube, Snapchat, TikTok zur Offenlegung von Algorithmen unter Digital Services Act auf
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Digital Services Act (DSA) YouTube, Snapchat und TikTok aufgefordert, umfassende Informationen über ihre Empfehlungssysteme und deren Funktionsweise zu liefern. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Risiken zu bewerten, die von den Algorithmen der Plattformen ausgehen, und Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen. Die betroffenen Unternehmen haben bis zum 15. November Zeit, auf das Auskunftsersuchen zu antworten.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund des Digital Services Act
Der Digital Services Act der EU zielt darauf ab, den digitalen Raum sicherer zu gestalten, indem er Plattformen dazu verpflichtet, potenzielle Risiken, die durch ihre Algorithmen entstehen, zu analysieren und zu minimieren. Dazu zählen insbesondere Risiken für das psychische Wohlbefinden der Nutzer sowie die Verbreitung schädlicher oder illegaler Inhalte.
Anforderungen an YouTube und Snapchat
Die EU-Kommission hat YouTube und Snapchat aufgefordert, detaillierte Informationen zu den Parametern ihrer Algorithmen zu liefern. Diese Algorithmen sind maßgeblich für die Empfehlung von Inhalten an Nutzer verantwortlich. Konkret soll dargelegt werden:
- Welche Parameter die Algorithmen verwenden, um Inhalte zu empfehlen;
- Wie die Plattformen systemische Risiken verstärken, insbesondere in Bezug auf Wahlen, den zivilgesellschaftlichen Diskurs, das psychische Wohlbefinden der Nutzer (z. B. Suchtverhalten und „Kaninchenlöcher“ bei den Inhalten) sowie den Schutz von Minderjährigen;
- Welche Maßnahmen getroffen werden, um den Einfluss der Empfehlungssysteme auf die Verbreitung illegaler Inhalte zu mindern, wie etwa die Förderung illegaler Drogen oder Hassreden.
Spezifische Anforderungen an TikTok
TikTok wurde darüber hinaus aufgefordert, zusätzliche Informationen zu liefern, insbesondere dazu:
- Wie TikTok schädliche Akteure daran hindert, die Plattform zu manipulieren;
- Welche Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken in Bezug auf Wahlen, Medienpluralismus und zivilgesellschaftlichen Diskurs zu mindern, die durch Empfehlungssysteme verstärkt werden könnten.
Weitere Schritte der EU-Kommission
Nach der Auswertung der eingereichten Antworten wird die EU-Kommission über die weiteren Schritte entscheiden. Diese könnten die Einleitung eines formellen Verfahrens nach Artikel 66 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umfassen. Zudem sieht der DSA gemäß Artikel 74 (2) Geldbußen für falsche, unvollständige oder irreführende Angaben vor. Bei einer Nichtbeantwortung der Anfragen kann die EU-Kommission eine förmliche Entscheidung erlassen, was zur Verhängung von Zwangsgeldern führen könnte.
Seit dem Inkrafttreten des DSA konzentriert sich die EU-Kommission auf die Einhaltung der Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Empfehlungssysteme. Diese Systeme sind ein zentraler Bestandteil der bereits eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen TikTok, AliExpress, Facebook und Instagram.
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