Button-Lösung ist verpflichtend
Das Bundeskabinett hatte im August 2011 einen vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht, um Konsumenten besser vor Kostenfallen im World Wide Web zu schützen.
So sind Unternehmen in Zukunft verpflichtet, Internet-Nutzer ausdrücklich auf die Kosten eines Angebots hinzuweisen. User sollen außerdem mit einem Klick auf eine Schaltfläche eigens bestätigen, dass sie den Kostenhinweis wirklich gesehen haben. Der Name der neuen Anforderung ist unter „Button-Lösung“ bekannt geworden.
Am 16. Mai 2012 wurde das „Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 1. August 2012 tritt es in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Online-Verkaufsofferten verpflichtend eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ versehen sein oder eine entsprechende klare Formulierung aufweisen.
Die Button-Lösung soll anfallende Kosten, die häufig nur im Kleingedruckten zu finden sind, verhindern. Die Käufer müssen ferner auch über weitere wichtige Kaufangaben (z.B. Versandkosten) aufgeklärt werden. Fehlen die vorgeschriebenen Auskünfte auf der Bestellfläche, kommt die Transaktion nicht zustande und der Kunde ist dann nicht verpflichtet seine Bestellung zu bezahlen. Das neue Gesetz ist auf alle Internet-Bestellung von Waren oder Dienstleistungen anwendbar, egal ob der Verbraucher via Tablet PC, Smartphone oder den stationären Rechner bestellt.
Die 27 EU-Staaten müssen die Neuregelung bis spätestens Ende des Jahres 2013 in nationales Recht umsetzen. Ein früherer Termin ist jedoch auch möglich. Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dass Konsumenten durch die Button-Lösung nur dann zur Kasse gebeten werden können, wenn der Bestellbutton unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweise.
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