EU-Gerichtshof Urteil: Bestpreisklauseln bei Online-Hotelbuchungen rechtswidrig
Am 19. September 2024 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-264/23, dass sogenannte Bestpreisklauseln, die von Online-Buchungsplattformen wie Booking.com genutzt werden, nicht als „Nebenabreden“ im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts betrachtet werden können. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Hotelbetriebe und Online-Buchungsplattformen in Europa.
Inhaltsverzeichnis

Was sind Bestpreisklauseln?
Diese Klauseln sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Hotelbuchungsplattformen und Hotelbetrieben. Diese Klauseln besagen, dass die auf der Plattform angebotenen Zimmerpreise nicht von den Hotels auf alternativen Vertriebskanälen, insbesondere der eigenen Website des Hotels oder auf anderen Buchungsplattformen, unterboten werden dürfen. Es gibt zwei Arten von Klauseln:
- Weite Bestpreisklauseln: Diese verpflichten Hotelbetriebe, nirgendwo niedrigere Preise als auf der Buchungsplattform anzubieten, weder auf ihrer eigenen Website noch auf anderen Plattformen.
- Enge Bestpreisklauseln: Hier wird den Hotels nur untersagt, auf ihren eigenen Vertriebskanälen günstigere Preise anzubieten. Andere Plattformen können jedoch unter Umständen niedrigere Preise anbieten.
Wettbewerbspolitische Bedenken
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Erbringung von Online-Hotelbuchungsdiensten durch Plattformen wie Booking.com grundsätzlich eine neutrale oder sogar positive Auswirkung auf den Wettbewerb haben kann. Insbesondere wird Verbrauchern ein einfacher Vergleich von Angeboten ermöglicht, und Hotels erhalten eine erhöhte Sichtbarkeit. Allerdings wurde festgestellt, dass sowohl enge als auch weite Bestpreisklauseln potenziell wettbewerbswidrige Auswirkungen haben können.
Weite Bestpreisklauseln wurden als problematisch angesehen, da sie den Wettbewerb zwischen verschiedenen Hotelbuchungsplattformen einschränken könnten. Zudem besteht die Gefahr, dass kleinere und neu eintretende Plattformen vom Markt verdrängt werden. Enge Bestpreisklauseln könnten zwar weniger schädlich erscheinen, ihre Notwendigkeit zur Sicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Buchungsplattformen wurde jedoch nicht als ausreichend nachgewiesen.
Auswirkungen für den Markt und die Verbraucher
Das Urteil des Gerichtshofs hat bedeutende Implikationen für die Hotel- und Reisebranche. Hotels können künftig mehr Flexibilität bei der Preisgestaltung auf ihren eigenen Vertriebskanälen haben, was potenziell zu niedrigeren Preisen für Verbraucher führen könnte. Gleichzeitig könnte dies den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Buchungsplattformen anregen, was ebenfalls im Interesse der Verbraucher wäre.
Für die Plattformen bedeutet das Urteil, dass sie ihre Vertragspraktiken überdenken und möglicherweise alternative Strategien entwickeln müssen, um ihre Marktposition zu sichern, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt einen wichtigen Meilenstein in der Regulierung des Online-Hotelbuchungsmarktes dar. Es schafft Klarheit darüber, wie Bestpreisklauseln im Wettbewerbsrecht der Union zu bewerten sind und könnte langfristig zu einer faireren Preisgestaltung und einem verstärkten Wettbewerb führen.