EuGH bestätigt Milliardenstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google wegen wettbewerbswidrigem Verhalten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die von der Europäischen Kommission im Jahr 2017 gegen Google verhängte Milliardenstrafe von 2,4 Milliarden Euro bestätigt. Grund für die Strafe war der Missbrauch der beherrschenden Marktstellung des Unternehmens, indem Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber denen der Wettbewerber bevorzugte. In der folgenden Entscheidung wies der Gerichtshof das Rechtsmittel von Google und Alphabet zurück, was die ursprüngliche Entscheidung der Kommission und des Gerichts weiter stärkte.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund der Milliardenstrafe
Im Jahr 2017 verhängte die Europäische Kommission gegen Google eine Milliardenstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro, nachdem festgestellt wurde, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung auf den nationalen Märkten für Online-Suchdienste missbraucht hatte. Dies geschah durch die Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes „Google Shopping“, dessen Ergebnisse auf der Suchergebnisseite von Google prominenter platziert wurden. Im Gegensatz dazu erschienen die Ergebnisse konkurrierender Preisvergleichsdienste weiter unten auf der Seite und wurden lediglich als einfache blaue Links dargestellt.
Der Vorwurf des Missbrauchs
Die Europäische Kommission kam zu dem Schluss, dass dieses Verhalten von Google wettbewerbswidrig war. Google habe seine dominante Position auf den Märkten für allgemeine Suchdienste sowie auf spezialisierten Warensuchdiensten ausgenutzt. Durch die prominente Darstellung des eigenen Preisvergleichsdienstes und die Herabstufung der Konkurrenz verschaffte sich Google einen unfairen Vorteil und behinderte somit den Wettbewerb. Aufgrund dieses Verstoßes verhängte die Kommission eine Strafe von über 2,4 Milliarden Euro, wobei Alphabet, die Muttergesellschaft von Google, gesamtschuldnerisch für einen Teil der Strafe haftet.
Das Rechtsverfahren
Google und Alphabet legten gegen die Entscheidung der Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union Einspruch ein. 2021 wies das Gericht die Klage von Google weitgehend ab und bestätigte die Geldstrafe. Allerdings entschied das Gericht, dass Googles Verhalten keine negativen Auswirkungen auf den Markt für allgemeine Suchdienste hatte und erklärte den Kommissionsbeschluss in diesem Punkt für nichtig.
Daraufhin legten Google und Alphabet Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof ein. Sie forderten die Aufhebung des Urteils und die vollständige Annullierung des Kommissionsbeschlusses.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Am 10. September 2024 bestätigte der Europäische Gerichtshof das Urteil des Gerichts und wies das Rechtsmittel von Google und Alphabet vollständig zurück. Der Gerichtshof betonte, dass das Unionsrecht zwar die Existenz einer marktbeherrschenden Stellung nicht grundsätzlich missbilligt, jedoch deren missbräuchliche Ausnutzung untersagt. Im konkreten Fall habe Google durch sein diskriminierendes Verhalten den Wettbewerb auf den Märkten für Preisvergleichsdienste beeinträchtigt.
Der Europäische Gerichtshof hat die von der Europäischen Kommission verhängte Milliardenstrafe gegen Google bestätigt. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der EU-Wettbewerbsregeln und zeigt, dass marktbeherrschende Unternehmen wie Google zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie ihre Position missbrauchen. Die Geldstrafe von 2,4 Milliarden Euro bleibt bestehen und wird als eines der prominentesten Beispiele für den Kampf der EU gegen unlauteren Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft in die Geschichte eingehen.
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