Handelsverband Österreich fordert Maßnahmen gegen Temus unlautere Geschäftspraktiken
Der Handelsverband Österreich hat eine Beschwerde gegen die Online-Plattform Temu bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingereicht. Der Vorwurf lautet, Temu verstoße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Handelsverband sieht zahlreiche unlautere Geschäftspraktiken und fordert ein Einschreiten der Behörden, um fairen Wettbewerb auf dem österreichischen Markt zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
Wettbewerbsbeschwerde wegen unlauterer Geschäftspraktiken
Der Handelsverband Österreich, eine überparteiliche Interessensvertretung des österreichischen Handels, hat seine Beschwerde gegen Temu mit zahlreichen dokumentierten Verstößen gegen das UWG begründet. Geschäftsführer Rainer Will betont, dass ein fairer Wettbewerb nur dann funktionieren kann, wenn sich alle Marktteilnehmer an die Regeln halten und Verstöße entsprechend sanktioniert werden. Der Verband sieht dringenden Handlungsbedarf, um die negativen Auswirkungen unlauterer Praktiken auf die österreichische Wirtschaft und die Konsumenten zu verhindern.
Irreführende Verkaufspraktiken und angebliche Sonderangebote
Ein zentraler Vorwurf des Handelsverband Österreich betrifft die irreführenden Angaben auf der Website von Temu zur zeitlichen Verfügbarkeit von Produkten. So wird durch Begriffe wie „Letzter Tag“ oder „Sonderverkauf“ in Kombination mit einem Countdown der Eindruck erweckt, dass bestimmte Produkte nur für kurze Zeit zu einem reduzierten Preis verfügbar seien. Der Handelsverband konnte jedoch nachweisen, dass dieselben Produkte auch nach Ablauf des Countdowns zu ähnlichen oder sogar niedrigeren Preisen angeboten wurden. Dies stellt nach Ansicht des Handelsverband Österreich eine unlautere Praxis dar, die Verbraucher zu vorschnellen Kaufentscheidungen verleitet.
Beispielsweise wurden Damen-Hausschuhe am 23. August in einem „Sonderverkauf“ bis zum 25. August für 5,48 Euro angeboten. Nach Ablauf des „Sonderverkaufs“ waren dieselben Hausschuhe jedoch am 26. August für 5,49 Euro erhältlich, ohne dass von einem „Sonderverkauf“ die Rede war. Der Preisunterschied von nur einem Cent deutet darauf hin, dass die vermeintliche Dringlichkeit und Knappheit der Angebote künstlich erzeugt wird.
Kritik an unklaren Preisreduktionen und variablen UVPs
Ein weiterer Kritikpunkt des Handelsverbands betrifft die Darstellung von Preisreduktionen auf der Plattform. Temu zeigt laut Handelsverband oft willkürlich hohe unverbindliche Preisempfehlungen (UVPs) an, um eine größere Preisreduktion vorzutäuschen. So wurde beispielsweise eine Ledertasche in der Übersicht als „Megaangebot“ für 21,99 Euro bei einem UVP von 53,49 Euro angepriesen. In der Detailansicht des Produkts sank der UVP jedoch auf 24,99 Euro, was die Preisreduktion von 58 % auf nur noch 12 % schrumpfen ließ. Diese Praxis täuscht die Verbraucher über die tatsächliche Ersparnis.
Auch wurde festgestellt, dass der angezeigte UVP auf verschiedenen Geräten zur gleichen Zeit unterschiedlich hoch ausfiel, was ebenfalls als irreführend gewertet wird.
Vorgetäuschte Warenknappheit als Verkaufsstrategie
Zusätzlich wirft der Handelsverband Temu vor, eine künstliche Verknappung von Produkten vorzutäuschen, um den Druck auf Verbraucher zu erhöhen, eine schnelle Kaufentscheidung zu treffen. So wurde beispielsweise eine Ledergeldbörse für 11,36 Euro mit dem Hinweis „Nur 10 übrig“ beworben, obwohl es möglich war, 99 Stück desselben Produkts in den Warenkorb zu legen und zu erwerben. Diese Praxis soll bei den Kunden den Eindruck erwecken, dass die Produkte nur in begrenzter Stückzahl verfügbar sind, um sie zu einer raschen Kaufentscheidung zu bewegen.
Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen
Der Handelsverband Österreich fordert die Bundeswettbewerbsbehörde auf, gegen die unlauteren Geschäftspraktiken von Temu vorzugehen, um einen fairen Wettbewerb auf dem österreichischen und europäischen Markt sicherzustellen. Ziel ist es, den Konsumenten eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und den heimischen Handel vor unlauterer Konkurrenz zu schützen.
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