Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen service-rundfunkbeitrag.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen die SSS-Software Special Service GmbH, Betreiber der Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“, beim Oberlandesgericht Koblenz eingereicht. Hintergrund der Klage ist die aus Sicht des vzbv unzureichende Transparenz hinsichtlich der Gebühren, die das Unternehmen für Dienstleistungen erhebt, die beim offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio kostenlos sind.
Inhaltsverzeichnis
Gebühr für kostenlose Services nicht ausreichend gekennzeichnet
Die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ bietet Formulare für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an. Obwohl diese Services beim offiziellen Beitragsservice kostenlos sind, erhebt die SSS-Software Special Service GmbH eine Gebühr von 29,99 Euro für ihre Dienstleistung. Nach Auffassung des vzbv ist auf der Webseite nicht ausreichend klar erkennbar, dass dieser Service kostenpflichtig ist.
Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv, erläutert: „Sucht man im Internet nach ‚Rundfunkbeitrag anmelden‘, erscheinen oft Anzeigen von ‚service-rundfunkbeitrag.de‘ an oberster Stelle. Viele wissen nicht, dass sie für eine eigentlich kostenlose Leistung Geld bezahlen, da die Kosten nicht deutlich genug dargestellt werden.“
Widerruf und Rückforderung der gezahlten Beträge
Personen, die den Service in Anspruch genommen und dafür bezahlt haben, können den Vertrag widerrufen und ihr Geld zurückfordern. Die Verbraucherzentralen stellen dafür einen Musterbrief zur Verfügung, der genutzt werden kann, um die Widerrufserklärung abzugeben. Das Unternehmen hat sich bereit erklärt, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, anzunehmen und entsprechende Rückzahlungen zu leisten.
Abmahnungen und Klage beim Oberlandesgericht Koblenz
Bereits vor der Einreichung der Klage hatten der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt die SSS-Software Special Service GmbH abgemahnt. Da das Unternehmen jedoch keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat, sah sich der vzbv gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Das Ziel der Klage ist es, die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite zu untersagen. Nach Schätzungen des vzbv sind bisher mehr als 90.000 Personen auf die Webseite hereingefallen und haben für den kostenpflichtigen Service gezahlt.
Prüfung einer Sammelklage durch den vzbv
Der vzbv prüft derzeit die Möglichkeit einer Sammelklage gegen die SSS-Software Special Service GmbH. Betroffene können ihre Erfahrungen mit der Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ in einer Umfrage schildern, insbesondere, ob sie erfolgreich eine Rückzahlung erhalten haben. Diese Informationen sollen dem vzbv dabei helfen, die Erfolgsaussichten einer Sammelklage einzuschätzen. Eine erfolgreiche Sammelklage hätte den Vorteil, dass die teilnehmenden Personen direkt eine Zahlung erhalten könnten.
Kostenloser Service beim offiziellen Beitragsservice
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Service beim offiziellen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, wie etwa Ummeldungen oder andere Änderungen von Daten, kostenlos ist. Die Klage des vzbv zielt darauf ab, Verbraucher vor unnötigen Kosten zu schützen und die Transparenz im Online-Dienstleistungsbereich zu verbessern.
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