Rabatt auf alles? Erfolgreiche Klage gegen irreführendes Rabatt-Versprechen
Der Lebensmitteldiscounter Netto warb in einem Prospekt mit dem Versprechen „20% auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert”. Erst auf den zweiten Blick, in einer kleinen Fußnote, erfuhren Verbraucher, dass die Süßwaren mehrerer Markenhersteller von dem Rabatt ausgeschlossen wurden. Gegen diese Irreführung ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtlich vor.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund der Klage
Im Frühling 2024 bewarb Netto in seinen Prospekten einen Rabatt von 20 Prozent auf alle Ostersüßwaren, sofern ein Einkaufswert von 5 Euro erreicht wurde. Verbraucher stellten jedoch an der Kasse fest, dass der Rabatt auf bestimmte Markenprodukte nicht angewendet wurde. Diese Einschränkung war lediglich in einer kleinen Fußnote im Prospekt vermerkt. Viele Verbraucher fühlten sich getäuscht und wandten sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Rechtliche Schritte
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah in dieser Werbung eine klare Irreführung und forderte Netto zur Unterlassung auf. Da Netto keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, zog die Verbraucherzentrale vor Gericht. In der ersten Instanz vor dem Landgericht Amberg wurde Netto Recht gegeben. Das Gericht argumentierte, dass Verbraucher es gewohnt seien, dass Werbeaussagen in Fußnoten eingeschränkt würden.
Erfolg in zweiter Instanz
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg bestätigte am 23. Juli 2024 die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale. Das Gericht entschied, dass die Einschränkung des Rabatts auf bestimmte Markenprodukte eine „dreiste Lüge“ darstelle und dass Verbraucher einen Rabatt auf alle Ostersüßwaren erwarten könnten, wenn dies so beworben werde. Eine Einschränkung des Begriffs „alle“ sei nicht zulässig (OLG Nürnberg, Az. 3 U 392/24 UWG).
Fazit
Der Fall zeigt, dass irreführende Werbeversprechen nicht ohne Konsequenzen bleiben. Die Entscheidung des OLG Nürnberg stärkt die Rechte der Verbraucher und setzt ein klares Signal gegen irreführende Werbung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat mit diesem Urteil einen wichtigen Erfolg im Kampf für faire Werbeaussagen erzielt.
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