DSGVO-Verstöße: Europäischer Gerichtshof bestätigt Klagerecht von Verbraucherverbänden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut klargestellt, dass Verbraucherverbände bei Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klagen dürfen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher und gibt ihnen wichtige Unterstützung im Kampf gegen Datenschutzverletzungen.

Europäischer Gerichtshof bestätigt Klagerecht von Verbraucherverbänden bei DSGVO-Verstößen
Europäischer Gerichtshof bestätigt Klagerecht von Verbraucherverbänden bei DSGVO-Verstößen. AI generated picture by ©onlinemarktplatz.de

Hintergrund der Entscheidung

Der Fall, der zu dieser richtungsweisenden Entscheidung führte, begann bereits 2012, als der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Facebook Ireland (heute Meta Platforms Ireland) wegen Datenschutzverstößen im App-Center des sozialen Netzwerks verklagte. Das Landgericht Berlin und der Bundesgerichtshof (BGH) hatten den Verstoß bejaht, jedoch die Frage der Klagebefugnis des vzbv aufgeworfen.

EuGH bestätigt Klagerecht

Der EuGH wurde vom BGH eingeschaltet, um diese Frage zu klären. In seiner Entscheidung bestätigte der EuGH nun, dass Verbraucherverbände auch in Fällen von Verstößen gegen die DSGVO-Informationspflichten klagen dürfen. Diese Entscheidung bekräftigt ein früheres Urteil des EuGH aus dem Jahr 2022, welches bereits das Klagerecht bei Verstößen gegen die DSGVO anerkannt hatte.

Bedeutung für Verbraucher und Verbände

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentierte die Entscheidung des EuGH und betonte die Bedeutung dieser Entscheidung für den Verbraucherschutz:

„Verbraucher stehen der Datensammelwut im Internet oft hilflos gegenüber. Vielfach ignorieren Anbieter Datenschutzrechte von Verbraucher. Umso wichtiger ist, dass Betroffene starke Partner wie die Verbraucherzentrale an ihrer Seite haben, die dagegen vorgeht – notfalls vor Gericht. Die heutige EuGH-Entscheidung hat klargestellt, dass Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen weiterhin klagen dürfen. Das Urteil ist ein gutes Signal für Verbraucher.“

Ausblick

Nach dem Urteil des EuGH wird nun der BGH eine finale Entscheidung in dem Fall treffen. Die Entscheidung des EuGH stärkt die Position der Verbraucherverbände erheblich und bietet eine klare rechtliche Grundlage, um gegen Datenschutzverletzungen vorzugehen.

Frank