Kryptowährungen: Lohnt es sich als GmbH, Bitcoin & Co. zu halten?

Jeder, der in den vergangenen Jahren aufmerksam die Finanzbranche verfolgt hat, kennt sie – die Kryptowährungen. Als Satoshi Nakamoto unserer Welt den Bitcoin präsentiert hat, war es sein Ziel, ein digitales Zahlungsmittel zu schaffen, welches unabhängig vom herkömmlichen Finanzsystem funktioniert. Circa 16 Jahre später können wir festhalten: Sein Plan ging vollständig auf!

Private Anleger verfolgten seit Jahren den Bitcoin Preis und erhoffen sich bei einem späteren Verkauf der digitalen Währung einen großen Gewinn. Dass es funktioniert, haben bereits zahlreiche Anleger, die frühzeitig am Markt eingestiegen sind, bewiesen. Aber wie sieht es eigentlich mit Unternehmen (Rechtsform GmbH) aus? Lohnt es sich, für eine GmbH Kryptowährungen zu halten oder ist dies durch steuerliche Aspekte eher ein Verlustgeschäft?

Kryptowährungen: Lohnt es sich als GmbH, Bitcoin & Co. zu halten?
Kryptowährungen: Lohnt es sich als GmbH, Bitcoin & Co. zu halten?. pexels.com ©Tima Miroshnichenko (Creative Commons CC0)

Steuern: Gilt auch für Unternehmen die Haltefrist von einem Jahr?

Bei privaten Anlegern ist die Sache klar: Sobald Sie beispielsweise einen Bitcoin kaufen, diesen über ein Jahr lang halten und anschließend verkaufen, bleibt der Gewinn steuerfrei. Sollten Sie die Kryptowährung innerhalb eines Jahres veräußern, müssen Sie diesen in der Einkommenssteuererklärung angeben und gemäß Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (max. 45%) versteuern. Bei Unternehmen sieht die Welt hingegen ein wenig anders aus.

Das deutsche Steuerrecht gilt als sehr komplex. Es ist im Bereich der Kryptowährung jedoch ziemlich weit entwickelt, bietet aber nach wie vor auch noch einige rechtliche Grauzonen. Kleine Information vorab: Wir reden ausschließlich über das Trading – Staking, Lending und Mining sind ausgeschlossen! Für Unternehmen gilt die Haltefrist von einem Jahr nicht. Jegliche Geschäfte aus Kryptowährungen werden mit den üblichen Steuersätzen (ca. 30 – 35 %), die sich aus Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag zusammensetzen, versteuert. Hier geht der Punkt ganz klar an die privaten Anleger.

Buchhaltung: Die private Einkommensteuererklärung reicht längst nicht aus

Private Anleger, die beispielsweise am 01.10.2024 zehn Ethereum kaufen und diese am 01.11.2025 wieder verkaufen, haben mit dem ganzen Papierkram nur wenig zu tun. Veräußert der Anleger einen Anteil der Ethereum innerhalb der Haltefrist, muss er den Verkauf in der Anlage SO für „Sonstige Einkünfte“ in den Zeilen 41 bis 46 seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Für Unternehmen hingegen ist der buchhalterische Aufwand deutlich höher. In der Buchhaltung einer GmbH muss jeder einzelne Trade auftauchen – alleine schon, weil wir hier keine steuerfreie Haltefrist von einem Jahr haben. Und das macht die ganze Geschichte ziemlich komplex. Wir reden nämlich nicht nur von den Käufen und Verkäufen, die ein Unternehmen bei den Handelsplattformen macht. Vielmehr sind hiermit jegliche Transaktionen gemeint, selbst die Transaktion von der Handelsplattform auf die firmeneigene Hardware Wallet.

Fazit – Die Vorteile liegen aktuell bei den privaten Anlegern

Der größte Vorteil, der für den privaten Anleger spricht, ist die einjährige Haltefrist. Kaufen Sie beispielsweise am 01.01.2025 einen Bitcoin zum Preis von 30.000 Euro und verkaufen Sie diesen am 01.02.2026 für 300.000 Euro, müssen Sie den Gewinn nicht versteuern! Eine GmbH müsste diesen Gewinn dennoch mit circa 30 bis 35 Prozent versteuern, unabhängig davon, wie lange der Coin in dessen Besitz ist. Handelt es sich jedoch um eine wohlhabende Privatperson mit dem höchsten Einkommenssteuersatz von 45 Prozent, liegt der Vorteil wiederum bei der GmbH.

Bei der Buchhaltung ist die Sache klar: Privatpersonen haben viel weniger Papierkram als eine GmbH. Selbst wenn Sie als privater Anleger innerhalb der Haltefrist Ihre Kryptowährung verkaufen, müssen Sie dies lediglich in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben. Unternehmen sind dazu verpflichtet, jede einzelne Transaktion in der Buchhaltung festzuhalten.