EU-Kommission: Metas Pay-or-Consent-Modell verstößt gegen Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Die EU-Kommission hat in einer vorläufigen Untersuchung festgestellt, dass Metas „Pay-or-Consent“-Modell gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstößt. Das Modell von Meta, das den Nutzern entweder eine werbefreie Version der sozialen Netzwerke gegen eine monatliche Gebühr oder eine kostenlose Version mit personalisierter Werbung anbietet, erfüllt nicht die Anforderungen des DMA.

EU-Kommission: Metas Pay-or-Consent-Modell verstößt gegen Gesetz über digitale Märkte (DMA)
EU-Kommission: Metas Pay-or-Consent-Modell verstößt gegen Gesetz über digitale Märkte (DMA). AI generated picture by ©onlinemarktplatz.de

Untersuchung seit März 2024

Die Untersuchung der EU-Kommission, die im März 2024 eingeleitet wurde, zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit auf digitalen Märkten sicherzustellen. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager betonte die Notwendigkeit, dass Bürger die Kontrolle über ihre eigenen Daten behalten und eine weniger personalisierte Werbung wählen können.

Metas „Pay-or-Consent“-Modell im Detail

Metas „Pay-or-Consent“-Modell wurde als Reaktion auf regulatorische Änderungen in der EU im November 2023 eingeführt. Es zwingt EU-Nutzer von Facebook und Instagram, zwischen einem kostenpflichtigen, werbefreien Abonnement und einer kostenlosen, werbebasierten Version der sozialen Netzwerke zu wählen. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass dieses Modell nicht den Bestimmungen des DMA entspricht.

Wichtige Aspekte des DMA

Gemäß Artikel 5 Absatz 2 des DMA müssen Plattformen die Zustimmung der Nutzer für die Kombination ihrer personenbezogenen Daten einholen und gleichzeitig eine gleichwertige, weniger personalisierte Alternative anbieten. Das „Pay-or-Consent“-Modell von Meta erfüllt diese Anforderungen nicht, da es keine gleichwertige, weniger personenbezogene Daten verwendende Option bietet und die freie Zustimmung der Nutzer nicht gewährleistet.

Nächste Schritte der EU-Kommission

Mit der Übermittlung der vorläufigen Feststellungen hat Meta nun die Möglichkeit, auf die Untersuchungsergebnisse der Kommission zu reagieren und seine Verteidigungsrechte wahrzunehmen. Die Kommission wird ihre Untersuchung innerhalb von 12 Monaten nach der Eröffnung des Verfahrens abschließen. Sollten die vorläufigen Ergebnisse bestätigt werden, drohen Meta Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes. Bei wiederholten Verstößen könnten die Bußgelder auf bis zu 20 Prozent erhöht werden. Die Kommission könnte auch zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie den Verkauf von Unternehmensbereichen oder das Verbot des Erwerbs weiterer Dienstleistungen.

Frank