Bundeskartellamt Bericht zeigt Mängel im Scoring beim Online-Shopping
Das Bundeskartellamt hat heute den Abschlussbericht seiner verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchung zum Thema „Scoring beim Online-Shopping“ vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass Online-Händler, Zahlungsdienstleister und Auskunfteien die geltenden Verbraucherschutzvorgaben nicht immer einhalten. Der Bericht beschreibt die Rahmenbedingungen und Abläufe des Scorings im Online-Handel, nimmt eine rechtliche Einordnung vor und formuliert Handlungsempfehlungen für Wirtschaft und Politik.
Inhaltsverzeichnis
Bonitätsprüfungen und ihre Bedeutung im Online-Shopping
Im Online-Shopping führen Händler oder beauftragte Zahlungsdienstleister häufig Bonitätsprüfungen durch, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Dabei kommen sowohl unternehmenseigene Daten als auch Score-Werte von Wirtschaftsauskunfteien zum Einsatz. Bei ungünstigen Ergebnissen der Bonitätsprüfung werden Kunden oft Zahlungsmöglichkeiten wie Kauf auf Rechnung oder Ratenkauf verweigert.
Fehlende Transparenz und Informationsmängel
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kritisiert: „Bonitätsprüfungen sind beim Online-Shopping an der Tagesordnung und laufen vielfach im Hintergrund ab, ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher davon etwas wissen. Es mangelt oft an Transparenz und Information. Händler und Zahlungsdienstleister müssen verständlich und rechtzeitig über die Durchführung von Bonitätsprüfungen informieren, damit die Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen können.“
Rechtliche Anforderungen und Datenschutz
Bonitätsscoring erfolgt weitestgehend unbemerkt im Hintergrund des Bestellprozesses. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann zulässig, wenn die Vorschriften des Datenschutz- und Lauterkeitsrechts eingehalten werden. Das Bundeskartellamt sieht hier Hinweise auf Verbraucherrechtsverstöße und Verbesserungsbedarf.
Verbesserung der Transparenz des Scoring beim Online-Shopping
Die Untersuchung des Bundeskartellamtes zeigt, dass es oft an nötiger Transparenz über Bonitätsprüfungen fehlt. Informationen werden häufig schwer erkennbar in AGBs versteckt oder erst nach der Bonitätsprüfung bereitgestellt, sodass der Kunde diese nicht verhindern kann.
Überprüfung der Datenverarbeitung
Datenverarbeitung im Rahmen des Bonitätsscorings ist nur zulässig, wenn ein datenschutzrechtlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt. Eine „auf Vorrat“ erfolgende Datenverarbeitung ist in der Regel unzulässig. Andreas Mundt betont: „In Fällen, in denen kein überwiegendes berechtigtes Interesse der Unternehmen besteht, ist eine Einwilligung durch den Kunden einzuholen.“
Abwägung der Auswirkungen von Datenvorgaben
Die Untersuchung zeigt, dass zahlreiche Kundendaten zwischen Online-Händlern, Zahlungsdienstleistern und Auskunfteien ausgetauscht werden. Dabei werden neben früherem Zahlungsverhalten auch Anschrift, Alter und andere Daten berücksichtigt. Während Unternehmen ein Interesse an hoher Prognosegenauigkeit haben, muss der datenschutzrechtliche Grundsatz der Datenminimierung beachtet werden.
Diskriminierungsschutz und Gesetzesänderungen
Im Rahmen der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes wird diskutiert, den Schutz vor Diskriminierung gesetzlich zu verankern. Ein Vorschlag ist, die Verarbeitung von Anschriftendaten zu untersagen, um eine Diskriminierung aufgrund des Wohnumfeldes zu verhindern. Das Bundeskartellamt fordert eine sorgfältige Abwägung der Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die Prognosegenauigkeit und die daraus resultierenden Folgen für Verbraucher und Unternehmen.
Handlungsempfehlungen und Ausblick
Das Bundeskartellamt formuliert Handlungsempfehlungen, um Transparenz und Datenschutz im Bonitätsscoring zu verbessern. Da das Amt keine Durchsetzungsbefugnisse im Verbraucherschutz hat, wird eine Stärkung der behördlichen Verbraucherrechtsdurchsetzung diskutiert. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Bundeskartellamt zu prüfen, wie es gestärkt werden kann, um Verstöße gegen wirtschaftliches Verbraucherrecht zu ermitteln und abzustellen.
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