Schweizer UWG: Änderungen per 1. April 2012 – Impressumspflicht

Am 1. April 2012 tritt für gewerbliche Verkäufer, die Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, die sogenannte Impressumspflicht in der Schweiz in Kraft. Wortlaut des neuen Gesetzestextes (PDF)

Der neue Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG enthält Vorgaben, die Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr zwingend erfüllen müssen. Dies betrifft insbesondere die Angabe von Kontaktinformationen, die gewerbliche Verkäufer in ihren Angeboten bereitstellen müssen. So wird in Zukunft nach Schweizer Recht verlangt, dass gewerbliche Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr Angaben über ihre Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail Adresse machen. Damit wird die Impressumspflicht des Art. 5 der  Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (sogenannte e-Commerce Richtlinie 2000/31/EG)  ins Schweizer Recht übernommen.

Schweizer UWG: Änderungen per 1. April 2012 - Impressumspflicht

Die Anforderungen nach Schweizer Recht sind weniger weitgehend als jene der e-Commerce Richtlinie. So muss beispielsweise keine Handelsregisternummer angegeben werden. Da die Schweiz im Gegensatz zur EU kein Fernabsatzrecht und somit kein zwingendes Widerrufs- und Rückgaberecht kennt, ist es bei rein innerschweizerischen Angeboten nicht zwingend, Angaben über das Widerrufs- und Rückgaberecht zu machen.

Für gewerbliche Verkäufer, die Produkte in den EU Ländern anbieten, ändert sich für diese Angebote nichts, da diese gemäss internationalem Privatrecht ohnehin der e-Commerce Richtlinie der EU und somit der Impressumspflicht unterliegen.

Für gewerbliche Verkäufer auf eBay.ch bringt die neue Impressumspflicht keine technischen Änderungen mit sich. Sie haben bei eBay.ch bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, ihre Kontaktinformationen automatisch in ihre Angebote auf eBay.ch einzubinden, so dass diese in der Artikelbeschreibung angezeigt werden. So hinterlegen Sie die Kontaktinformationen in Mein eBay:

  1. Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
  2. Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter “Mein Mitgliedskonto” auf “Einstellungen”.
  3. Blättern Sie nach unten zu “Einstellungen für gewerbliche Verkäufer”.
  4. Klicken Sie neben “Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen” auf den Link “Ändern”. Die Seite “Rechtliche Informationen des Verkäufers” wird aufgerufen.
  5. Klicken Sie auf “In Artikelbeschreibungen rechtliche Informationen des Anbieters anzeigen”.
  6. Tragen Sie die rechtlich erforderlichen Informationen in die dafür vorgesehenen Felder ein und klicken Sie anschließend auf “Speichern”.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Impressumspflicht bitte an eine Rechtsberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt.