Bundesgerichtshof bestätigt: Amazon hat überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb – Update
Der Bundesgerichtshof hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Dieser Schritt ist bedeutend, da es das erste Mal ist, dass der Kartellsenat in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden hat.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund von § 19a GWB
Die Regelung des § 19a GWB, die am 19. Januar 2021 in Kraft trat, zielt darauf ab, die wettbewerbsrechtliche Missbrauchsaufsicht zu modernisieren und zu stärken. Der zweistufige Ansatz ermöglicht es dem Bundeskartellamt, im ersten Schritt die marktübergreifende Bedeutung eines Unternehmens festzustellen und im zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen.
Bedeutung von Amazon im globalen Kontext
Amazon ist weltweit in verschiedenen Bereichen tätig, darunter E-Commerce, stationärer Einzelhandel und cloudbasierte IT-Dienstleistungen (Amazon Web Services, AWS). Zum 27. Dezember 2021 war Amazon mit einer Marktkapitalisierung von 1,721 Billionen USD das fünftwertvollste Unternehmen der Welt. Der Umsatz des Unternehmens stieg im Geschäftsjahr 2021 auf 469,8 Mrd. USD, wobei Deutschland 37,3 Mrd. USD dazu beitrug, der zweitgrößte Markt nach den USA. Der Gewinn wuchs von 3 Mrd. USD im Jahr 2017 auf 33,4 Mrd. USD im Jahr 2021, was einem Anstieg von 1013 % entspricht.
Beschluss des Bundeskartellamts und Amazons Beschwerde
Am 5. Juli 2022 stellte das Bundeskartellamt fest, dass Amazon.com, Inc. und verbundene Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben. Diese Feststellung wurde auf fünf Jahre nach Eintritt der Bestandskraft befristet. Amazon legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, aber der Bundesgerichtshof bestätigte nun die Entscheidung des Kartellamts.
Begründung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde zurück und betonte, dass § 19a Abs. 1 GWB eine nationale wettbewerbsrechtliche Vorschrift ist, die neben dem Digital Markets Act (DMA) der EU angewendet werden kann. Da sich die Feststellungsverfügung nicht auf einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft bezieht, verstößt sie auch nicht gegen das Verbot der Einschränkung des freien Verkehrs von Diensten der Informationsgesellschaft gemäß der E-Commerce-Richtlinie.
Amazons Einfluss auf den Wettbewerb
Die Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung von Amazon basierte auf mehreren Faktoren, darunter die Tatsache, dass Amazon auf einer Vielzahl von vertikal integrierten Märkten tätig ist und eine marktbeherrschende Stellung im deutschen Markt für Online-Marktplatzdienstleistungen für gewerbliche Händler hat. Amazons überragende Finanzkraft, der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten und seine Rolle als Betreiber von zahlreichen nationalen Online-Marktplätzen machen den Konzern zu einem Schlüsselfaktor für den Zugang von Einzelhändlern zu ihren Absatzmärkten.
Mit der Bestätigung des Bundesgerichtshofs erhält das Bundeskartellamt eine effektive Kontrolle über große Digitalunternehmen wie Amazon, deren strategische und wettbewerbliche Position ihnen erlauben, erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter auszuüben und den Wettbewerb zu verfälschen.
Update 24.04.2023, 13:18 Uhr: Statement einer Amazon Sprecherin
„Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen. Der Einzelhandelsmarkt, online wie offline, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv. Damit Kund:innen und Unternehmen weiter auf unsere Innovationsfähigkeit vertrauen können und davon profitieren, werden wir weiterhin mit dem Bundeskartellamt kooperieren.“
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