Facebook Freunde-Finder verstößt gegen Rechte der Verbraucher

Wie das Landgericht Berlin (Urteil vom 06.03.2012, AZ.: 16 O 551/10, noch nicht rechtskräftig) entschieden hat, verstößt der Facebook Freunde-Finder und seine Geschäftsbedingungen gegen Verbraucherrechte. Mit der Entscheidung wurde der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stattgegeben.

Facebook Freunde-Finder verstößt gegen Rechte der Verbraucher

„Das Urteil ist ein Meilenstein. Facebook und Co. müssen den Datenschutz in Europa respektieren“, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Beim Freunde-Finder beanstandete das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet würden, Namen und Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Sie erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu ihr Einverständnis erteilt zu haben.

Das Gericht urteilte so der vzbv, die User müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freunde-Finder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen verwendet wird. Das geschehe bisher noch nicht. Facebook habe zwar die Anwendung inzwischen leicht abgeändert, doch nach Ansicht des vzbv nicht befriedigend und ausreichend. „Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar“, kritisiert Billen.

Weiterhin urteilte das Gericht nach diesen Angaben, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. Vielmehr blieben die Mitglieder Urheber ihrer selbst komponierten Musiktitel oder eigenen Bilder. Facebook dürfe diese Werke nur nach Zustimmung der Nutzer verwenden.

Gesetzwidrig sei nach Auffassung der Richter außerdem die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken beistimmen. Facebook müsse ferner sicherstellen, dass man über Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen rechtzeitig informiere.

Der vzbv fordert Facebook auf, den Bekundungen Taten folgen zu lassen und den Verbraucher- und Datenschutz in Europa zu akzeptieren. „Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist“, erklärte Billen.

Grundsätzlich sollte das soziale Netzwerk vor der Einführung neuer Dienste und Anwendungen zunächst prüfen, ob diese mit dem europäischen Datenschutzrecht kompatibel sind.